Unangenehm- habe nur ich das Problem?

2 Antworten

Jemanden zu fotografieren, vor allem, wenn es unabsichtlich geschieht, ist zunächst nicht strafbar. Erst, wenn es um die Verwendung bzw. die Veröffentlichung geht, braucht man das Einverständnis der fotografierten Person. Wenn es schon strafbar wäre, jemanden überhaupt zu fotografieren, dann könnte man draußen gar nicht mehr fotografieren, irgendwer käme fast immer mit auf's Bild. Nachgelesen z.B. hier:

https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen

Du darfst das zur Anzeige bringen


sausen2233 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 08:27

Die machen das ja unabsichtlich das ich im Hintergrund bin

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Hundefrau70  28.06.2024, 08:35

auf welcher Grundlage denn, bitte?

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FINJA0020020000  28.06.2024, 08:37
@Hundefrau70

Es ist verboten Bilder von fremden zu machen ohne deren Einverständnis und diese auch noch zu verschicken

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Hundefrau70  28.06.2024, 08:41
@FINJA0020020000

richtig, aber von Verschicken ist beim Fragesteller noch nicht die Rede. Und wie es beim Verschicken im privaten Kreis aussieht, würde ich noch einmal nachlesen. Ich kann doch bspw. auf dem Markt ein Foto von zweien meiner Freunde machen und es der dritten Freundin senden. Dann sind da auch noch im Hintergrund Frau Müller und Herr Meier und drei Marktbeschicker drauf - was soll daran strafbar sein? Es ist längst nicht alles strafbar, was uns nicht gefällt.

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