Umzug in ein anderes Bundesland während der Elternzeit?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kannst du eine neue Arbeit antreten, jedoch musst du gegenüber deinem alten Arbeitgeber ordentlich kündigen, da er sonst Schadensersatz Verlagen kann. 3 Monate zum Ende der Elternzeit (Paragraf 19 BEEG)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Marah306 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 11:14

Vielen Dank!!
Also müsste ich theoretisch kündigen zum Ende der Elternzeit, ziehe aber während dessen um und kann dann ohne Probleme einen Teilzeitjob annehmen, obwohl ich KA offiziell noch in BaWü arbeite? Müsste ich dann in diesem Fall trotzdem meinen ‚alten‘ Arbeitgeber darüber informieren, dass ich einen Teilzeitjob annehme?

0
Maria836  08.07.2020, 13:12
@Marah306

Ja du musst unbedingt kündigen und kannst leider dennoch nicht gleichzeitig bei einem anderen AG arbeiten. Du kannst nur vorzeitig wo anders arbeiten bzw. wieder arbeiten, wenn es ein Härtefall wäre oder dein AG zustimmt. Spreche mit deinem AG, er müsste darüber Bescheid wissen.

0

Vorzeitig kannst du es nur im Härtefall beenden, der hier leider nicht vorliegt und auch der Genehmigung des AG bedarf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung