Umziehen?
Hallo
Wir haben eine Wohnung gefunden 40km entfernt und auch alles ausgefüllt und wir sollten in 1 Monat umziehen jetzt ist das Problem wenn wir uns bei unserer jetztigen Wohnung abmelden also bei Rathaus das dort die 3 Monate Frist ist also das wir erst in 3 Monaten umzieht können. Könnte man was dagegen machen ? Weil sonst ist die Wohnung weg.
4 Antworten
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Doppelte Miete zahlen. Oder hoffen dass man euch vorzeitig aus dem Vertrag entlässt. Eventuell auch einen Nachmieter finden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ganz normal umziehen und dann rasch ummelden
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Ach soooooo. Ich dachte, die behördliche Ummeldung.
Wenn man einen Nachmieter findet, kommt man oft schneller raus, aber klar, das Problem besteht halt ...
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2 Wochen habt Ihr Zeit, nachdem Ihr in die neue Wohung eingezogen seid, Euch in der neuen Stadt anzumelden. Macht Euch also keinen Stress!
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OK - und was fängst du mit den "3 Monaten" an, für was sind die gemeint deiner Meinung?
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Keine Ahnung. Aber ich bin ja nicht die Einzige, die es dann falsch interpretiert hat. Ein Text ist nur so gut wie der Inhalt.
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Also keine Ahnung...
Ich hab mal ne Nachfrage gestellt, da machen auch die 3 Monate Sinn, die beim Thema melden/ ummelden überhaupt nicht vorkommen..
Von einem Realschüler der 10.Klasse geschrieben, da ist noch Potential nach oben in der Fragestellung...
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Ist mir schnuppe - ganz ehrlich gesagt. Der/die FS kommentiert keine Antwort. Entweder habe ich also die richtige Antwort gegeben - nach meinem besten Wissen. Oder der/die FS hat kein Interesse mehr.
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Na so faul wird er dann ja doch nicht sein...
Ausserdem schreibt er mit keinem Wort was vom anmelden, sondern vom umziehen..
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Es gibt beim Rathaus bzw Einwohnermeldeamt keine 3 Monate Frist zum Ummelden.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Er schreibt aber vom Rathaus. Der FS soll erst mal sortieren, was er genau meint. Wenn man im Thema ist, weiß man das ja als Vermieter...
Ich glaube er meint die Kündigungsfrist bei der alten Wohnung = doppelte Miete...