Umtausch von Kleidung, Ausrede damit ich das Geld bekomme

9 Antworten

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Umtausch bei Nichtgefallen ist immer Sache der Kulanz. Ein Anrecht darauf hast Du nicht.

In diesem Falle auch kein Anrecht auf Auszahlung des Kaufbetrages, eher wirst Du eine Gutschrift erhalten. Wenn überhaupt....

Erkläre das dem Geschäft / Verkäufer genau so. Du hast einen Fehlkauf gemacht und Ärger mit deinen Eltern bekommen . Frag einfach ob du das Geld rausbekommst, aber nicht mehr lange warten, sofort hingehen


Cocorinna 
Beitragsersteller
 07.11.2013, 16:05

Ich bin 14 Jahre und sie hat 40€ gekostest. Aber was hat es damit zu tun?:) Danke trotzdem

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Otilie1  09.11.2013, 10:32
@Cocorinna

Wenn schon alles andere nicht geklappt hat , solltest du jetzt viielleicht mal auf die tränendrüse drücken.....................so meinte ich das.

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Wenn du den Kassenzettel hast und alle Etiketten an der Weste dran sind brauchst du keine Ausrede.... Umtausch ist dann kein Problem.... ansonsten musst du auf Verständnis des Geschäftes hoffen .

Ich frage mal so... War sie arg teuer? Bist du noch unter 18? ... Dann wäre der Kaufvertrag eh schwebend unwirksam und das Geschäft muss sie anstandslos zurück nehmen. ... Ansonsten besteht kein Rückgabe oder Umtauschrecht (ausser im fernabsatz), das ist reine Kulanz vom Verkäufer.


dantes  07.11.2013, 15:54

Falsch. Einfach nur falsch. Der Kauf ist nicht schwebend unwirksam. §110 BGB.

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thomasheins  07.11.2013, 17:22
@dantes

Deswegen habe ich ja nach dem Preis gefragt. Wenn der Betrag über dem üblichem Taschengeld liegt ist es schlicht unwirksam. Ausserdem wurde das Geld ja nicht für eine Weste zur Verfügung gestellt sondern für eine Jacke.

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Marriah89  11.11.2013, 22:17
@thomasheins

Damit hat der Laden aber nichts zu tun. Und das mit dem "Betrag über dem Taschengeld" ist eine sehr schwammige Auslegungssache, da zählt eine Weste, die vllt 20-50€ gekostet hat, nicht. Dem Laden kann es auch egal sein, für was das Geld ursprünglich war, die sind nicht verantwortlich für das Kaufverhalten ihrer Kunden.

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Wenn die Jacke nicht beschädigt ist und du die Rechnung noch hast, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Ich habe 2, 3 Mal Kleidung zurückgegeben und es war nie ein Problem. Eventuell kriegst du halt einen Gutschein statt Bargeld.


Otilie1  07.11.2013, 15:51

Nee, nee - die müssen nicht auszahlen, es könnte auch eine Gutschrift geben

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