Umsatzsteuer mehr in BiPo Reflexwirkung?

2 Antworten

Mehr Vorsteuer = Mehr Gewinn.

Wenn es das Erstjahr (Jahr 01) ist:

Der Vermögensunterschied (VU) wären +2.380€. Der Gewinnunterschied auch + 2.380€.

Im Jahr 02 (wenn wir wieder 2.380€ mehr Vorsteuer haben sollen):

Vermögensunterschied +2.380€. Gewinnunterschied 0 € - Meine Eselsbrücke war da immer "VU 02 - VU 01 = GA", hier also 2.380€ (VU 02 ) abzüglich 2.380 € (VU 01) = 0€ GA.

Im Jahr 02 darf sich die Vorsteuerforderung aus 01 gar nicht auf den Gewinn auswirken, weil sie wirtschaftlich gesehen insoweit ins Jahr 01 gehört (Deshalb nennt man den BVV auch "periodengerechte Gewinnermittlung).

Sie meinte dann "Die USt zieht sich immer durch".

Das ist auch richtig.

Bei der Bilanz ist die USt generell ohne Gewinnauswirkung (Ich weiß, ich habe oben "Gewinnauswirkung" geschrieben. Da ging es mir aber nur darum, wie es in der MWR dargestellt wird).

Angenommen du verkaufst Ware für 1.000€ + 119€ USt und hast ggü. Kunden eine Forderung. Dann wäre der Buchungssatz:

Forderung 1.119€ an Warenverkauf 1.000€ an USt (119€).

Das einzige mit Gewinnauswirkung hier ist der Warenverkauf. Die USt ist gewinnneutral (Du hast sie in dee Forderung drin und gleichzeitig auch als USt-Vblk.).

Dass sie da ein durchlaufender Posten ist, siehst du immer gut darin, wenn du die entsprechenden Buchungssätze aufstellst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

SorrowDespair 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 00:36

Super, danke für die ausführliche Erklärung!:)

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Sie meinte dann "Die USt zieht sich immer durch".

Lies dazu mal den letzten Absatz im Skript.

Bei Vermögensgegenständen und 0815 Schulden sollte klar sein, warum man die in den Folgejahren nochmal wie im ersten Jahr einträgt - die liegen (soweit nichts gegenteiliges aus dem SV vorliegt) in den folgenden Jahren noch vor und wurden da nicht berücksichtigt.

Sagen wir mal jemand hat 10.000 € mehr Forderungen die er 2020, 2021, und 2022 nicht bilanziert hat.

Wir tragen +10.000 € in die Bipos für alle drei Jahre ein weil die Forderung in allen drei Jahren vorliegt und wegen der Reflexwirkung in 2021 und 2022 (und theoretisch in 2023 aber das liegt außerhalb des Prüfungszeitraumes) mit -10.000 € ein.

Also 2020: +10.000 Forderungen (originäre Änderung, in diesem Jahr entstand die Forderung)

2021: +10.000 Forderungen (originäre Änderung, in diesem Jahr liegt die Forderung des Vorjahres noch vor)

dann -10.000 (Reflex der Änderung 2020)

2022: +10.000 Forderungen (originäre Änderung, die Forderung liegt immer noch vor)

und dann: -10.000 (Relfex der Änderung 2021)

So haben wir unterm Strich nur +10.000 € Gewinnauswirkung in 2020 - soll ja so sein, weil die Forderung ja nur einmal in 2020 mit Forderungen an Ertragskonto hätte gebucht werden sollen und so dadurch nur einmal ein Erfolgskonto angesprochen wurde.

Wenn man jetzt sowas wie GuB oder einen Pkw hat, dessen Anschaffung ja gewinnneutral ist hätte man zwar isoliert betrachtet eine -10.000 € Gewinnauswirkung in 2020 aber dann auch das Konto Bank zu korrigieren, weil dann ja auch eine 10.000 € Minderung des Kontos nicht berücksichtigt wurde. Weshalb hier dann eine +10.000 € Gewinnauswirkung vorliegen würde - was sich dann ausgleichen würde

Bei der USt-Schuld ist es ja eigtl. so dass sie jedes Jahr durch die Umsatzsteuererklärung resettet wird. Bist du deshalb etwas verwundert über die Begrifflichkeit "die USt zieht sich immer durch"? Weil die USt-Schuld im Folgejahr eigtl. nicht mehr vorliegen sollte?

Sie liegt trotzdem im Folgejahr noch vor und muss mit +2.380 in deinem Beispiel eingetragen werden, weil die tatsächliche Erstattung der +2.380 ja erst nach unserem theoretischen Prüfungszeitraum erfolgt. Wenn wir also jetzt im Jahr 2024 sind und 2020, 2021, und 2022 prüfen und feststellen dass der Stpfl in 2020 mal +2.380 € hätte bekommen sollen, dann hat er diese Forderung (bzw. geminderte USt-Schuld) seit 2020 auch in 2021 und 2022. Die würde dann erst in 2024 aufgelöst werden, nachdem die Prüfung zu Ende ist

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

SorrowDespair 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 00:36

Super, danke für die ausführliche Erklärung.

Apropo. Du kennst das Skript auch? Scheinst im Land Hessen zu studieren.

Lg :)

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iF3lix  25.08.2024, 00:37
@SorrowDespair

Deine Fragen sind immer 1:1 wie mein Unterricht gerade abläuft; ich hab das schon letztes Jahr gemerkt wo ich auch ein paar deiner Fragen beantwortet habe dass wir wohl beide in Hessen studieren

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SorrowDespair 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 00:38
@iF3lix

Ich kann mich an Rotenburg erinnern, wo einer Mal meinte er sammle Münzen. Aber hab leider kein Gesicht mehr im Kopf😂

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iF3lix  25.08.2024, 00:39
@SorrowDespair

Oha sogar in der selben Studiengruppe?! War im GS 1 in der -----

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SorrowDespair 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 00:54
@iF3lix

Du hast keine Rote Haare und eine Brille oder xD

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SorrowDespair 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 00:55
@iF3lix

Damn mir fällts nicht ein. Hab dich locker mal gesehen xD

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