Umgang mit Vater, alle 14 Tage?
Hallo, ich habe mal eine etwas kompliziertere Frage, der Vater meines Sohnes lebt getrennt von mir, seit Dezember. Nun hatte er dieses Jahr ein anderes Schichtsystem, heißt, er musste fast jedes Wochenende arbeiten. Vorher war der kleine alle 14 Tage Wochenende bei ihm. Hat gut so funktioniert.
Seit dem er anders arbeitet vermisse Klein ihn sehr, nun habe ich gehört, dass er bald wieder jedes Wochenende frei haben wird. Nun habe ich allerdings ein wenig Angst, da der Kindesvater auch ne neue Freundin hat, dass er den kleinen nicht mehr jedes zweite Wochenende nehmen wird.
Kann man das vom Jugendamt an ordnen lassen, oder vom Gericht, dass er, sobald er wieder das andere Schichtsystem hat, ihn wieder wie sonst auch alle 14 Tage nimmt, ich würde es nicht wollen, wenn man kleine nicht so sehr vermissen würde.
3 Antworten
das jugendmat hat keine möglichkeit irgendwas anzuordnen es kann nur beraten. du kannst zu einer mediation einladen und versuchen auf den kv einzuwirken mit dir eine gemeinsame umgangsvereinbarung zu erarbeiten. wenn er das nicht tut, weil umgang etwas ist was nicht seinem interesse entspringt oder wegen wechselschichten nicht möglich ist, wirst du damit leben müssen.
er scheint ja umgang wahrzunehmen, eben nur keine wochenenden. dann ist es eben so. auch ein gericht wird ihn dazu nicht zwingen.
nein, du kannst keinen umgang erzwingen
Also was ich sagen kann, ist dass er ihn auf jeden Fall sehen will, aber immer nur, dann wenn es ihm passt, heißt, am besten nicht am Wochenende, damit er feiern gehen kann und sich was vornehmen kann, sondern irgendwie einen Nachmittag alle zwei Wochen.
Du kannst so argumentieren, dass der Vater ihn so nimmt, das Kontinuität für das Kind besteht und auch über Nacht.
Also Entweder von Sonntag Abend bis Samstag früh und sich um alles kümmert, was eben im Alltag (Schulalltag) wichtig ist.
Oder eben von Freitag Abend bis Sonntag Abend alle 14 Tage. Aber lass dich vom Jugendamt beraten. Die Helfen bei sowas.
du kannst niemanden zwingen, an tag xy das kind zu nehmen
nein kann es nicht. da eine verpflichtung gegen den willen des vaters nicht dem kindeswohl entspricht. deine antwort ist falsch
Doch, geht, hab ich zusammen mit dem Jugendamt über das Familiengericht eingeklagt. Mein Vater musste mich dann 2 vom Gericht festgelegte Wochenenden im Monat und die ersten 2 Wochen in den Sommerferien und in den Osterferien zu sich nehmen.
das macht er solange wie er lust dazu hat. wenn er das nicht mehr will, wird er es nicht mehr tun. was hat ein kind von erzwungenen umgang, wo es vors fernseh gesetzt wird oder in die ecke, etwas zu essen bekommt und sonst nichts. wie gesagt etwas derartiges kann nur gemacht werden, wenn der kv vor gericht einverstanden ist. ist er es nicht, gäbe es diese vereinbarung für deinen vater nicht. er hat es gemacht weil er es wollte. hätte er das nicht gewollt, wäre ihm das "urteil" ziemlich egal gewesen oder er hätte es einkassiert über die nächste instanz. es ist nicht universell einsetzbar und wird so nicht gehandhabt.
Es gibt so etwas wie Umgangsrecht. Bedeutet auch, Umgangspflicht. Heißt, du kannst zusammen mit dem Jugendamt ein System erarbeiten, was den Kindsvater zum Umgang mit seinem Kind Verpflichtet.
nein kann sie nicht. das jugendamt kann beraten, aber nichts verpflichten.
Doch das geht sehr wohl, muss aber gerichtlich angeordnet werden. Dafür ist das Familiengericht zuständig. Und das Jugendamt kann das in die Wege leiten.
Ich habe für mich umgangsrecht mit meinem Vater eingeklagt. Und das Jugendamt hat mir dabei geholfen.
das jugendamt kann beraten, mehr befugnisse hat es nicht. es kann auch nichts in die wege leiten. ein familiengericht wird so nicht ausurteilen. das ist blödsinn. selbst wenn es ein urteil gäbe ist es nicht durchsetzbar, wenn kv an den tagen einfach nicht erscheint, wegzieht oder schichtrhythmen wechseln. zum kontakt kann ihn keiner zwingen.
Doch, es besteht umgangsrecht. Bedeutet, dass der Vater ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat.
im Umkehrschluss hat auch das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater.
Wenn der Vater das Kind allerdings nicht will, ist es fraglich, in wie weit es sinnvoll ist, das zu erzwingen.
Weil die Versorgung vielleicht nicht gewährleistet ist.
leider ein zweischneidiges Schwert.