Umfrage - Würdest du das Gesetz übertreten, um jemanden zu retten, den du liebst?

Ja 95%
Nein 5%

40 Stimmen

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

ja, klar.

auch sonst ist bei Nothilfe/in Notsituationen so ziemlich jedes Gesetz außer Kraft.

wenn du zB die Haustür eintrittst um jemandem aus einem brennenden Haus zu holen, ist das kein Einbruch! wenn du siehst, wie ein rasender Hund ein Kind zerfleischt und du erschlägst ihn mit einem Knüppel, ist das keine Tierquälerei etc etc.

Ja

Wozu hat Allah einen Verstand gegeben? Um stur das Gesetz zum Götzen zu erheben und davor aus Furcht zu erstarren und gehorsamst ja nicht zu handeln, nur aus Ehrfurcht vor dem Gesetz? Ganz bestimmt nicht. Das wäre absolut dummer Götzendienst. Man sollte schon rational denken und auch einen weiteren Horizont haben, um manche Regel oder Gesetz zu "übertreten", die unter bestimmten, speziellen Bedingungen ihren Sinn und Nutzen gut und richtig zu sein verliert. Dies gilt immer dann, wenn eine Regel oder ein Gesetz nicht dem Wesen des Menschen entspricht und damit schädlich ist und wenn zugleich eine erhebliche Gefahr besteht, die dringenden Handlungsbedarf erfordert

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja

Gesetze sind für das geregelte Zusammenleben in der Gesellschaft gedacht. Eine interessantere Frage wäre: Würdest du etwas für die Gesellschaft schlechtes tun, um jemanden zu helfen, den du liebst. Für das retten einer Person würde ich einige Gesetze übertreten, solange das für mich moralisch vertretbar ist. Ob ich sie liebe oder nicht ist da relativ zweitrangig finde ich, da ich nicht weiß, welches Gesetz ich übertreten müsste

Ja

Technisch gesehen geht das nicht

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Sprich im Notfall ist alles rechtens.

Ja

Selbstverständlich. Nebenbei ist es auch explizit erlaubt, gegen Gesetze zu verstoßen, wenn dies erforderlich ist um das Leben eines Menschen zu retten, Stichwort rechtfertigender bzw. entschuldigender Notstand, Notwehr und Nothilfe.