Überweisung?

5 Antworten

Die 10 TEur gilt für BAREINZAHLUNGEN und nicht bei unbaren Überweisungen. Du als Absender musst hier gar nichts angeben, und zunächst der Empfänger auch nichts.

Aber: das Geldwäschegesetz ist sinngemäß anzuwenden und angegebene Grenzen sind Pflichtgrenzen. Betrachtet wird immer die ganze Kontoverbindung und wenn die 10 TEur so gar nicht nachvollziehbar sind KANN es vorkommen, dass der Zahlungsenpfänger um Erklärungen gebeten wird, kann bei unbaren sein oder auch bei deutlich kleineren Beträgen.

Also Ja und möglicherweise.

Gruss

Der Gläubiger, wenn es ein Unternehmen ist, wird wohl eine Vorgangsnummer, Kreditnummer etc., benötigen.

Manchmal gibt es eine allgemeine oder selbst definierte Betragssperre ab 5.000 EUR. Die kann man außer Kraft setzen.

Es ist alles möglich bloß der Verwendungszweck sollte sehr genau beschrieben sein.

kannst du problemlos auch ohne Verwendungszweck machen.

Auch über 10000 ist das ohne Verwendungszweck problemlos möglich.

Falls der Empfänger weiß woher das Geld kommt und für was.....