Überhöhte Rechnung?

2 Antworten

Hallo

Also du hast schon bezahlt?

Also für eine verpfuschte Leistung bzw eine nichterledigte Leistung, die ausgemacht wurde, bezahle ich nicht.

Bzw würde ich das dokumentieren und nachfordern. Ihr habt den Auftrag hoffentlich schriftlich vereinbart?

Hab ich grad gefunden:

Das Wichtigste in Kürze: Arbeiten  Handwerker mangelhaft, haben Verbraucher ein  Recht auf Nachbesserung und können einen Teil des Rechnungsbetrags erst einmal zurückhalten. Auch bei Problemen mit Kostenvoranschlägen und Terminvereinbarungen sollten Sie reagieren.

hammoudeh 
Beitragsersteller
 15.05.2021, 22:54

ich habe nach einer Sanitär auf google gesucht und eine gefunden, dann sie angerufen und einen Termin telefonisch vereinbart . Ich hatte damals gefragt, ob ich Geld bezahlen muss ,in dem Fall , wenn ich die Kosten zu hoch finde ind die Antwort war NEIN .
ich habt leider nicht dokumentiert und sogar selber wieder aufgebaut . Ich habe die unrealistische Rechnung.

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Albin1990  15.05.2021, 22:58
@hammoudeh

Also weder eine kompetente Beratung noch einen schriftlichen Kostenvoranschlag?

Nun ja.. Wenn es nirgends steht, was vereinbart wurde und du schon bezahlt hast, kann ich nur sagen:

Es sieht schlecht aus. Du bist, denke ich mal, über 18 und somit voll handlungsfähig.

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Das würde ich auch nicht bezahlen, dass ist doch Wucher


hammoudeh 
Beitragsersteller
 15.05.2021, 22:48

Ich weiß nicht , wo ich eine Beschwerde geben ? . Können Sie mir bitte Vielleicht sagen , welches Amt oder Stelle dafür richtig ist . Danke im Voraus

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