Tv Bild friert ein?
Hallo, danke schon mal für eure Hilfe.
ich habe am 14.10.2020 von Sony einen tv gekauft. Den KD-65XH9005. Innerhalb der ersten sieben Tage ist das Gerät 8 mal abgestürzt. Der abstürzt läuft wie folgt ab.
Das Bild friert ein und aus meiner Harman Kardon Anlage kommt währenddessen ein dauerhafter lauter Ton. Es friert Quasie Bild und Ton ein wenn man so will. Wenn der letzte Buchstabe ein „A“ war, so hört man fur ca 10 Sekunden dieses A und das Bild bleibt bei gesagten Buchstaben stehen.
Anschliessend schaltet sich das Gerät von selbst aus und wieder an. Das dauert insgesamt ca 20 Sekunden. Ich habe bereits mehrfach mit Sony Kontakt aufgenommen. Sogar ein Techniker wurde zu mir geschickt. Dieser hat jedoch lediglich auf Werkseinstellung zurück gesetzt und meinte damit wäre es behoben. Jedoch habe ich das Gerät schon mehrfach zurück gesetzt. Ich habe auch auf Anweisung vom Support von Sony Bravia Sync usw ausgestellt.
die Software ist auf dem aktuellsten Stand. Die Cache ist leer, bzw. 32mb noch drinnen. Das Problem entsteht ohne klare Ursache. Manchmal beim einschalten, manchmal beim umschalten, manchmal während etwas läuft oder auch während ich Ps4 spiele.
angeschlossen ans Gerät sind lediglich eine ps4, ein Antennenkabel und über optisch die Anlage. Mehr nicht.
ich habe wie gesagt das Gerät für 1363€ Vor nicht mal 4 Wochen gekauft. Sony meinte nun zu guter letzt es würde an der Software liegen. Ich solle abwarten.
Habt ihr eine Idee oder einen Tipp?
Danke schon mal!:)
5 Antworten
Schon mal was von Gewährleistungsrechten gehört?
Melde diesen MANGEL beim Verkäufer an, der muss sich dann um alles weitere kümmern!
Und lasse Dich von diesem Verkäufer nicht auf Sony verweisen. Vertragspartner und Ansprechpartner ist der VERKÄUFER/HÄNDLER.
Solltest Du den Fernseher online gekauft haben, kannst Du den Kauf sogar noch widerrufen, sofern Du dich noch in der Widerrufsfrist von 4 Wochen befindest!!!
Die ein Onlinehändler aber zulässigerweise freiwillig verlängern darf, was nicht selten, gerade in der heutigen Zeit, vorkommt, weshalb ich hierauf nicht weiter eingegangen bin.
Da der Fragesteller hier so sicher von 4 Wochen gesprochen hat, bin ich einfach davon ausgegangen, dass es sich hier so verhält.
Aber klar, Du hast vollkommen recht, gesetzl. sind 14 Tage verankert! 👌👍
Habe selbst ein Vorgängermodell und hatte noch nie derartige Probleme. Mein erster Ratschlag wäre auch das Systemupdate gewesen.
Man kann noch testen, ob ein angeschlossenes Gerät diese Aktionen provoziert.
Ansonsten ist das absolut inakzeptabel und ein Fall für eine Reklamation.
Da hast du Recht. Aber bei Online Kauf kannst du innerhalb 4 Wochen das Gerät zurückgeben.
Auch das ist nicht so ganz korrekt ohne zu wissen wo gekauft wurde.
Gesetzlich sind nur 14 Tage vorgesehen.
Wenn der Fernseher nicht korrekt läuft würde ich mich an den Verkäufer wenden. Der soll den reparieren bzw reparieren lassen.
Und wenn er das Problem nicht behoben bekommt soll er den Fernseher zurück nehmen.
Reparieren ? Er hat Anspruch auf ein Einwandfreies Gerät. Sofort vom Kauf zurücktreten.
Ich kommentiere jetzt einfach den letzten Beitrag! Vielen Dank fur euren Support! Bei weitem besser als Sonys Hotline. Die meinten nach 30 min ich habe vllt nur den abschalttimer an 🤦🏼♂️ Danke euch! Media Markt schickt wen vorbei. Sie holen das Gerät wieder ab. Bin vom Kaufvertrag zurück getreten. Dann hole ich mir einen neuen:)
soll ich bei dem Model bleiben? Brauche einen fur die Ps5.
danke für eure Hilfe ! :)
hat mich 1.363€ gesparrt
Sofort das Gerät zurück geben und vom Kaufvertrag zurücktreten. Die scheinen auch Inkompetent zu sein. Und der Kaufpreis war ja auch mal kein Kleinbetrag.So würde ich das machen. Lasse dich nicht abspeisen du hast Anspruch auf ein Funktionierendes Gerät........BASTA,,........
Hallo Rüdiger, im Laden gekaufte Dinge kann und darf man nicht einfach so zurückgeben, so ein Recht gibt es gesetzlich nicht. Einzige Ausnahme: Der Verkäufer/Händler bietet dieses Recht freiwillig an.
Gesetzlich ist dieses Recht nur bei Onlinekäufen verankert (Widerruf). Dieses muss dann innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware ausgesprochen werden. Auch hier kann der Händler diese Frist selbstverständlich freiwillig verlängern.
Verbessern darf man Gesetze immer, aber nicht verschlechtern, das wäre nicht zulässig!
Gesetzlich sind aber nur 14 Tage Rückgaberecht vorgesehen.