Tut man der Maskenpflicht Genüge, wenn man eine Burka trägt?
... oder zählt das nicht?
4 Antworten
Ja klar. Man kann aber zur Not unter der Burka zusätzlich die Maske tragen, das hält gegen das Virus noch besser. Nur demonstrieren gehen darf man dann nicht - da herrscht ja Maskenverbot.
Selbst bei den derzeit erlaubten Mini-"Demos" sind Masken Pflicht. Man wird also eher belangt, wenn der Schal zu weit unten ist, als wenn er - wie früher - zu weit oben ist.
Eine "Burka" - also das meist blaue Gewand aus Afghanistan - ist nicht geeignet, weil der Stoff meist die Nase nicht ausreichend bedeckt.
Mit einem Nikab hingegen wird der Maskenpflicht z.B. in Jena Genüge getan. Allerdings wohl nicht in Österreich, da hier offenbar eine "weltanschaulich neutrale" Maske getragen werden muss, die nicht nach "Islam" aussieht.
Ich denke, das reicht nicht. Ist zwar besser als nichts, aber bietet nur ungenügenden Schutz. Mit einem dicken Schal, mehrfach gewickelt oder einem selbstgenähten Mundschutz, ist es viel sicherer.
Nein. Da sie gerade im Gesichtsfeld eine Lochstruktur aufweist, die eben gerade das durchlässt, was abgebremst werden soll.
Das mit dem dicken Schal wird schwierig, bei den anstehenden Frühlingstemperaturen.