Ttätlicher angriff?

2 Antworten

Hallo,

da sind scheinbar die beiden Paragraphen

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

und

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

erfüllt.

Das ganze in Tateinheit. Du sagst, du wurdest noch nie verurteilt, hast also eine saubere Akte.

Mit Reue zeigen würde ich in Bayern auf ~45 Tagessätze tippen (wobei ein Tagessatz 1/30 vom Nettomonatsverdienst entspricht). Ohne Reue ~60-90. Wobei 90 übel wäre, denn dann zählt das als Vorstrafe und taucht beim Führungszeugnis mit auf.

Aber sind natürlich nur Erfahrungswerte. Letztendlich entscheidet der Richter.

Eine Freiheitsstrafe dürfte es aber vermutlich nicht werden...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sofia0002 
Beitragsersteller
 13.09.2019, 17:05

Erstmal Viel dank

Sind kleine Delikte gewesen in meiner Jugendzeit. Alles wurde fallengelassen. Ich weiß jetzt nicht da ich sehr wenig erinnerung habe ob ich einen Anwalt einschalten sollte. Ob ich überhaupt eine Aussage machen soll da ich ehrlich gesagt unter Medikamenten und Alkohol stand. Mir ist das echt unangenehm kenne mich so garnicht.

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Widerstand gegen die Staatsgewalt.. was auf dich zukommt, kommt auf den aktuellen Fall und auf deine Vergangenheit an.. wenn du mehr auf dem Kerbholz hast, fällt die Strafe schlimmer aus..


Sofia0002 
Beitragsersteller
 13.09.2019, 15:43

Alles andere wurde bis jetzt fallen gelassen. Wird das trzd mit eingezogen. Alles kleindelikte ?

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