Trunkenheitsfahrt 1,7 Promille seit einem Jahr noch nichts von der Staatsanwaltschaft gehört?
Hallo liebe Community.
Folgende Situation:
Mein Kollege kroatischer Nation ist vor über einem Jahr betrunken Auto gefahren. Bei der Blutentnahme im Krankenhaus wurde eine Alkoholkonzentration von 1,7 Promille festgestellt. Die Polizei hat an jenem Abend den Führerschein und den Autoschlüssel sichergestellt. Er hat am gleichen Abend auf der Polizeiinspektion ein Sicherstellungsprotokoll bekommen, in dem steht "Das er darüber belehrt wurde, ab sofort in Deutschland keine Kraftfahrzeugen mehr führen zu dürfen"
Das ist jetzt über ein Jahr her und bis heute hat er keine Post deswegen bekommen. Weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft. Er hat natürlich auch nicht nachgefragt
Die Frage:
Gibt es eine Verjährungsfrist BEVOR es zur Anklage kommt?
Wir haben im Internet nur finden können, dass die Verjährung NACH der Anklage 3 Jahre beträgt, wenn nichts eingefordert wird.
Vielen Dank für Ihre Mühe
2 Antworten
Gibt es eine Verjährungsfrist BEVOR es zur Anklage kommt?
Eine Straftat mit einer maximalen Strafrahmenandrohung nicht über einem Jahr hätte tatsächlich eine Strafverfolgungsverjährung von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung.
Dieses aber nur so lange, wie zwischenzeitlich nicht doch eine ablaufhemmende Maßnahme wie die Ankündigung eines Ermittlungsverfahrens, einer Zeugenvernehmung, Beschlagnahme oder ähnliches gegen den Täter innerhalb dieser Zeit gegen den Täter eröffnet werden würde. Im Falle eines hemmenden Ereignisses begänne die Verjährungsfrist im Strafrecht wieder neu zu laufen. Insgesamt kann eine Strafvervolgungsverjährung damit auf insgesamt bis zum zweifachen der einfachen gesetzl. Frist verlängert werden.
dass die Verjährung NACH der Anklage 3 Jahre beträgt, wenn nichts eingefordert wird.
Hier käme dann die Vollstreckungsverjährung ins Spiel, welche ihrerseits dann erst ab Rechtskraft des Urteils zu laufen begänne. Bei Straftaten mit einer Verurteilung zu mehr als 30 Tagessätzen Geldstrafe, aber nicht mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe läge die Vollstreckungsverjährung bei 5 Jahren; einmalig erweiterbar um den 0,5-fachen Wert bei persönlichem Aufenthalt in einem nicht auslieferungsfähigen Gebiet.
Hat er eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen? Dann wurde diese als Strafe verwendet.