Trotz Krankschreibung arbeiten ohne Bezahlung?
Ich wurde während einer Krankschreibung von meinem Chef angerufen und musste ein paar Tage arbeiten. Jetzt weigert er sich mir diese Zeit als Freizeitausgleich geltend zu machen. Ich habe demnach umsonst gearbeitet. Gibt es eine rechtliche Grundlage auf die ich mich berufen kann? Es sind insgesamt 5 volle Tage die ich auch gerne als Freizeitausgleich nehmen würde.
6 Antworten
Wenn Du trotz bestehender AU-Bescheinigung gearbeitet hast, ist die Arbeitsunfähigeit beendet. Dein Chef muss Dich also regulär bezahlen, Du warst dann nicht mehr krank geschrieben.
"Freizeitausgleich" bekommst Du aber nicht, das waren keine Überstunden. Man bekommt während einer Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung plus Freizeit/extra Bezahlung.
Entweder man ist arbeitsunfähig oder eben nicht.
Bist Du wieder einmal krank, bleibst Du daheim und gut ist.
Umsonst hast Du nicht gearbeitet, Du hast in dieser Zeit ja Lohn statt Lohnfortzahlung bekommen - wichtig bei eventuellem Krankengeld.
Ansonsten warst Du dumm - krank ist krank - und Dein Chef hat sich womöglich strafbar gemacht.
Inwiefern macht er sich strafbar? ich war richtig doll krank und hab mir ein paar ibos reingehauen damit ich überhaupt arbeiten kann. Da ich der einzige in der Firma mit meinen Fähigkeiten bin musste ich es machen, ganz freiwillig war es aber nicht.
Es ist zwar richtig, dass eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot darstellt, gleichwohl ist ein Arbeitgeber nicht berechtigt, einen kranken Beschäftigten zur Arbeit aufzufordern - und damit reden wir nicht nur über eine mögliche Nötigung oder gar Erpressung sondern auch über Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, spätestens wenn es deswegen zu einem Arbeitsunfall kommt, wird der Staatsanwalt von sich aus aktiv.
Sehr gut danke, kannst du mir sagen wo ich entsprechende Paragrafen finde? Will das möglichst ohne Anwalt klären und wenn ich ihm mit Paragrafen klar mache das er verkackt hat wird er hoffentlich einknicken und mir einfach die paar tage frei geben.
Vorsicht, nicht dass Du Dich am Ende einer Erpressung schuldig machst oder den Betriebsfrieden störst, das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Ich rate Dir eher, dem Chef zu untersagen, Dich während einer Krankheit noch einmal zu kontaktieren und diesen Fall zu den Akten zu legen.
Aber wenn Du unbedingt Ärger suchst:
§ 240 StGB und § 26 ArbSchG i.V.m. § 18 ArbSchG.
Wenn ich das nicht mache habe ich bis Januar keinen Urlaub mehr und bekomme sogar noch Geld vom Gehalt abgezogen weil ich bereits Freizeitausgleich genommen habe. Ich habe also keine andere Wahl
Und warum genau wechselst Du nicht den Job? Das ist doch hinten und vorne ein einziger Verstoß gegen das Arbeitsrecht.
Du hast die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ja gekriegt. Also war das nicht 'umsonst'.
Noch extra Lohn oder Stunden gibt es nicht oben drauf.
Regulären Lohn muß er aber zahlen, Du hast ja gearbeitet.
BEim nächsten Mal lass den Chef anrufen sooft er will.. wer eine AU hat, muß nicht arbeiten.
Er kann, wenn er will.. das ist dann wie normale Arbeitszeit. Extras gibt es eben nicht dafür.
Und das wird natürlich nicht als Krankzeit geführt.
Nein so funktioniert das nicht.
Wenn du Arbeitsunfähig bist dann muss der Chef den Lohn weiter zahlen wenn du trotzdem Arbeitest freut sich der Chef
Während einer Krankschreibung musst du nicht ans Handy gehen, wenn dein Chef anruft und du musst auch nicht arbeiten.
Nimm dir einen Anwalt und such dir eine neue Arbeit.
Nicht ganz richtig, aber falsch!
Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?