Tritt bei Ablehnung der Arbeitsvertragsverlängerung eine ALG1 Sperre ein?

2 Antworten

Arbeitslos habe ich mich bereits 3 Monate im voraus gemeldet.

Geht grundsätzlich nicht.

Die Verhängung einer Sperrzeit ist jedoch wahrscheinlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Kraschott 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 13:50

Da es ein befristeter Vertrag ist, muss man sich 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt als "arbeitssuchend" melden da es sein kann, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Aber ja ich habe hier arbeitslos = arbeitssuchend gesetzt was nicht korrekt war.

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Hallo

wenn du durch eigenverschulden in die Arbeitslosigkeit rutschst bekommst du eine Sperre von max. 12 Wochen soweit ich weiß.

Ich habe einen besseren Vorschlag:

Vertrag unterschreiben und dich "hocharbeiten".

Oder

Vertrag unterschreiben und dich nebenbei auf neue Stellen bewerben.

Dann bekommst du keine Sperre und rutschst auch gar nicht erst in dieses Loch vom ALG1 und ALG2. Dafür muss man aber Durchhaltevermögen haben und beißen können...


Kraschott 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 13:53

Ich führe den Beruf am selben Arbeitsplatz seit 5 Jahren aus. Die alte Firma wurde aber vom Mutterkonzern eingenommen und es fanden übernahmen statt. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass hier nicht mehr möglich ist.

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Janii132  20.08.2024, 14:16
@Kraschott

Dann solltest du dir nebenbei einen neuen Job suchen und DANN kündigen. Ich denke das wird dem Amt egal sein. Du wirst dann trotzdem eine Sperre bekommen.

Es würde viel stressiger für dich werden den ganzen Kram zu beantragen usw. als nebenbei einen Job zu suchen und dann einen sauberen Übergang hinzulegen.

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