Trennung was ist mit der Wohnung?

3 Antworten

Wenn ihr beide im Vertrag steht, kann die Wohnung nicht teilgekündigt werden, so dass du drin bleibst.

Ihr müsst die Wohnung beide kündigen und du musst dann hoffen, dass der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit dir abschließt.

... dann kam er dazu und auch im Mietvertrag dazu

Also bildet ihr inzwischen eine Mietergemeinschaft, in der beide die genau gleichen Rechte und Pflichten haben. Dann gibt es fuer dich 2 Moeglichkeiten:

  1. Ihr kuendigt die Wohnung gemeinsam (allein kann das keiner von euch) und du schliesst einen neuen Mietvertrag mit dir als alleiniger Mieterin. Das geht natuerlich nur, wenn dein Ex sowie der Vermieter damit einverstanden sind. Die Zustimmung deines Mitmieters kannst du erforderlichenfalls einklagen, die des Vermieters aber nicht.
  2. Ihr einigt euch auf eine Aenderung des Mietvertrages, nachder dein Ex aus dem Vertrag entlassen wird und du als alleinige Mieterin verbleibst. Auch das geht wieder nur, wenn dein Mitmieter und der Vermieter einverstanden sind. Hierfuer kannst du aber keine Zustimmung des Ex einklagen und natuerlich auch nicht die des Vermieters.

Jaja immer die bösen bösen Männer, es ist wohl eher so dass die nette Mama uns hier die Hälfte verschweigt?

Es gehören immer zwei dazu. Aber eben du bist die arme arme schwangere und er der bööse Tyrann.

Ich hoffe du zeigst soviel Respekt und ziehst ihm nicht auch noch den letzten Euro aus der Tasche mit deinem Kuckuckskind