Trennung nachitalienischenRecht?
Hallo zusammen,
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe eine italienische Frau auf Facebook kennengelernt, die in
Rheinland-Pfalz wohnt und arbeitet. Sie ist selbststÀndig und hat ein eigenes GeschÀft.
Ich möchte Sie gerne nÀher kennenlernen.
Sie ist noch verheiratet aber seit 5 Jahren getrennt lebend.Ihr Ehemann gibt sie nicht frei und deshalb darf sie niemandem anderen kennenlernen.
Ist das nach italienischen Recht so richtig?
Sie möchte mich treffen, und wollen zusammen essen gehen.
Ich kenne mich nicht aus, aber fĂŒr mich klingt das ein bisschen schwierig.
Ich bedanke mich bei euch und hoffe das ihr mir helfen könnt
Vielen Dank und bleibt gesund
2 Antworten
Lol - nein, das italienische Recht kennt kein "sie darf sich mit niemandem anders treffen".
Gelingt es den Ehegatten nicht, eine Trennungsvereinbarung herbeizufĂŒhren, so hat jede Partei die Möglichkeit, die BestĂ€tigung der Trennung beim Gericht zu beantragen. Der Richter hat dann die Möglichkeit, die Trennung durch Urteil zu verfĂŒgen.
Um dies mit hinreichender Erfolgsaussicht tun zu können, muss der Richter zur Ăberzeugung kommen, dass ein weiteres Zusammenleben der Ehegatten fĂŒr diese nicht zumutbar ist und zudem fĂŒr die Kinder, insbesondere deren Erziehung, schwere Nachteile zu befĂŒrchten wĂ€ren, vergleiche Artikel 151 Codice Civile.
(...)
Ebenso wie in Deutschland, setzt eine wirksame Ehescheidung in Italien voraus, dass ein entsprechendes richterliches Urteil ergeht. Der Richter hat bei seiner Urteilsfindung zu prĂŒfen, ob den Ehegatten ein gemeinsames geistiges und materielles Leben abhandengekommen ist und dieses zudem durch die Ehegatten zukĂŒnftig nicht mehr gefĂŒhrt werden kann.
https://www.familienrecht.de/internationales-familienrecht/trennung-italienisches-familienrecht/
Kennenlernen darf man IMMER jmd. Nur evtl nicht heiraten. Und bei Betrug kann es sein das sie mit finanziellen EinbuĂungen rechnen muss. Kaffee trinken oĂ€ geht aber immer. Ob sie das möchte ohne Scheidung, ist eine andere Frage.