Trennung nachitalienischenRecht?
Hallo zusammen,
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe eine italienische Frau auf Facebook kennengelernt, die in
Rheinland-Pfalz wohnt und arbeitet. Sie ist selbstständig und hat ein eigenes Geschäft.
Ich möchte Sie gerne näher kennenlernen.
Sie ist noch verheiratet aber seit 5 Jahren getrennt lebend.Ihr Ehemann gibt sie nicht frei und deshalb darf sie niemandem anderen kennenlernen.
Ist das nach italienischen Recht so richtig?
Sie möchte mich treffen, und wollen zusammen essen gehen.
Ich kenne mich nicht aus, aber für mich klingt das ein bisschen schwierig.
Ich bedanke mich bei euch und hoffe das ihr mir helfen könnt
Vielen Dank und bleibt gesund
2 Antworten
Lol - nein, das italienische Recht kennt kein "sie darf sich mit niemandem anders treffen".
Gelingt es den Ehegatten nicht, eine Trennungsvereinbarung herbeizuführen, so hat jede Partei die Möglichkeit, die Bestätigung der Trennung beim Gericht zu beantragen. Der Richter hat dann die Möglichkeit, die Trennung durch Urteil zu verfügen.
Um dies mit hinreichender Erfolgsaussicht tun zu können, muss der Richter zur Überzeugung kommen, dass ein weiteres Zusammenleben der Ehegatten für diese nicht zumutbar ist und zudem für die Kinder, insbesondere deren Erziehung, schwere Nachteile zu befürchten wären, vergleiche Artikel 151 Codice Civile.
(...)
Ebenso wie in Deutschland, setzt eine wirksame Ehescheidung in Italien voraus, dass ein entsprechendes richterliches Urteil ergeht. Der Richter hat bei seiner Urteilsfindung zu prüfen, ob den Ehegatten ein gemeinsames geistiges und materielles Leben abhandengekommen ist und dieses zudem durch die Ehegatten zukünftig nicht mehr geführt werden kann.
https://www.familienrecht.de/internationales-familienrecht/trennung-italienisches-familienrecht/
Kennenlernen darf man IMMER jmd. Nur evtl nicht heiraten. Und bei Betrug kann es sein das sie mit finanziellen Einbußungen rechnen muss. Kaffee trinken oä geht aber immer. Ob sie das möchte ohne Scheidung, ist eine andere Frage.