Trecker mit planwagen?

2 Antworten

Hallo Tobias,

das hat mit "echter" Personenbeförderung absolut nichts zu tun.

Das ist einfach nur verboten und saugefährlich.

Solange nichts passiert ist vielleicht alles gut - wenn was passiert, ist der Fahrer am Arsch.

Sorry für meine sehr direkten Worte, aber so ist es.

Bemühe mal Google, im letzten Jahr gab es dabei einige böse Unfälle.

Viele Grüße

Michael

du brauchst schon mal einen trecker mit schwarzer nr.planwagen ebenso da keine landwirtschaftl.nutzung.bei grüner nr.ist es steuerhinterziehung und der anhänger sollte personenbeförderungstauglich sein.wie er beschaffen sein muss erfährst beim tüv


19Michael69  18.07.2019, 19:09

Das einfach nur auf steuerliche Aspekte zu reduzieren kann böse ausgehen.

Es ist definitiv VERBOTEN Personen für private Spaßfahrten auf Anhängern zu transportieren.

Da kann auch der TÜV nicht helfen.

Das ist nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

Die reine Strafe dafür ist zwar gering, wenn aber was passiert, dann trägt man die Schuld bis ans Ende seines Lebens mit sich herum.

Das folgende Beispiel ist zwar aus Österreich, kann dem Unglücksfahrer aber sicher auch in Deutschland so ergehen.

"Gegen den Fahrer der Zugmaschine werde nun auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt."

https://www.rosenheim24.de/welt/news/braut-stirbt-ihrem-eigenen-junggesellinnenabschied-traktorunfall-niederoesterreich-10252019.amp.html

Gruß Michael

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wollyuno  19.07.2019, 08:35
@19Michael69

gibt schon umgerüstete wagen die den vorgaben der personenbeförderung entsprechen,nicht ganz billig vor allem der tüv redet mit wenn es legal ist

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19Michael69  19.07.2019, 12:46
@wollyuno

Okay, dann kopiere ich dir halt auch noch zusätzlich den entsprechenden Gesetzestext.

Liest du da irgendwas von "Spaßfahrten"?

Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

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