Tochter meiner Frau aus Wohnung werfen?
Ich habe vor einem 3/4 Jahr die Tochter meiner Frau aus erster Ehe in der von mir angemieteten Wohnung vorrübergehend aufgenommen,heißt sie ist auch unter meine Adresse gemeldet. Es sollte nur vorrübergehend sein bis sie Arbeit hat,aber durch Corona hat sich alles verzögert. Sie hat jetzt einen Teilzeitjob,aber es kommt kein Cent rüber für Anteil an Miete oder Strom. Von Ihrem ersten Gehalt hat sie aber ein Handyvertrag abgeschlossen...ich bin alleiverdiener und ziehe Frau,Kind und ihre Tochter durch. Muss ich mir das bieten lassen ? Ich möchte sie aus der Wohnung werfen,kann ich das einfach so bzw was muss ich beachten ?
7 Antworten
Hast Du mit Deiner Stieftochter darüber gesprochen, daß Du erwartest, daß sie sich an den anfallenden Kosten beteiligt?
Denn wenn aus dem vorübergehend ein Dauerzustand geworden ist, ist das kein Besuch mehr, und als erwachsene Frau kannst Du sagen, daß Du willst, daß sie sich an den Kosten für den Haushalt beteiligt, mindestens im Umfang der zusätzlich entstehenden Kosten für Wasser und Strom.
Deine Frau liebt ihre Tochter und ist froh über ihre Gesellschaft, sie sollte aber auch einsehen, daß Du die Mehrkosten nicht aus der Portokasse bezahlen kannst. Und für die Tochter ist eine Kostenbeteiligung immer noch günstiger als eine eigene Wohnung.
Auch wenn ich Deinen Frust gut verstehen kann, eine juristische Lösung in Form eines Rauswurfs ist nicht zielführend, solange Ihr es noch nicht im Guten versucht habt.
Giwalato
Die hast Du nun mal an der Backe.
Aber trotsdem kann sie 100 Euro abdrücken für Miete, Strom und Heizung. Corona ist irgend wann mal vorbei und sie findet eine Vollzeitstelle und zieht aus. Sie will auch nicht ewig bei Euch wohnen.
Ich sags mal so,wenn man den ganzen Tag mit dem Hintern im Bett liegt bei Netflix und rumchatten dann kann man auch keine Arbeit bekommen. Wer arbeiten will,bekommt auch eine Arbeit...egal welche. Ein bischen Mühe sollte man sich schon geben. Ich mache auch jeden Tag 12 Stunden und jedes 2te Wochenende,da kräht kein Hahn nach.
Nunja, kommt wohl darauf an, wie alte die Tochter deiner Frau ist
"Sie hat jetzt einen Teilzeitjob"
Auch wenn ich dich ein bisschen verstehen kann, die kann sich mit dem Teilzeitjob vermutlich eh keine Wohnung leisten.
Sprich mit Ihr und mach klare Bedingungen, sonst muss sie eben zu Ihrer Mutter zurück gehen.
Rein rechtlich muss du niemandem bei dir wohnen lassen, dass du nach einem Rauswurf abEr auch deine Partnerin verlieren würdest ist eine andere Baustelle.
Es kommt auf ihr alter an. So ohne weiteres geht das nicht. Ist sie volljährig? Abgeschlossene Berufsausbildung?
Sie ist 24 Jahre und hat vorher beim Vater in Portugal gelebt. Meine gutmütigkeit wird hier gnadenlos ausgenutzt.
Man kann alles juristisch durchsetzen. Musst nur eine Klage einreichen.
Ihre Mutter ist meine Frau und wohnen in einen Haushalt. Klar die Mutter hält zur Tochter,aber ich bin nicht der Welternährer. Reden mit der Mutter und Tochter hat kein Sinn. Ich bin der Meinung sie sollte zurück zum Vater nach Portugal.
Mich interessiert die rein Rechtliche Seite.