Theater AG an einer Schule benutzt bekannte auch aktuelle Lieder, müssen wir was wegen GEMA Gebühren / Lizenzen beachten?

3 Antworten

Nein müsst ihr nicht nach § 52 UrhG!

Deine Schule als öffentliche Institution, führt ja das Theaterstück nicht zu Erwerbszwecken auf, sondern der Förderung ihres kulturellen Bereichs. Außerdem bekommt ihr für die Mitwirkung dafür keine Bezahlung. 

Es steht der Schule jedoch frei, für diese Förderung ein "angemessenes Entgeld" zu verlangen, solange es sich im vergleichbaren Rahmen hält. 

Unter der Voraussetzung müsst ihr also keine GEMA Gebühren zahlen.

Nur, wenn ihr die Stücke öffentlich vor Publikum  vortragt.