Telekom leitung auf meinem Grundstück?

6 Antworten

frag doch bei der bundesnetzagentur nach. die kennen sich wenigstens aus.


Palle84 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 11:15

Vielen dank für deine Antwort. An die Bundesnetzagentur habe ich gar nicht gedacht. Die habe ich jetzt angeschrieben. Mal sehen was die Antworten.

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Kabel entfernen bzw. umlegen lassen, sofern kein Nutzungsvertrag bzw. Leitungsrecht vorliegt.

https://www.google.de/amp/s/www.123recht.net/forum/baurecht/Telekomkabel-im-Grundstueck-und-keiner-weis-was-__f160753.html%3famphtml=1


frodobeutlin100  27.09.2018, 09:21

wenn die Leitung grundbuchrechtlich abgeichert ist, geht das nicht

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Palle84 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 11:13

Liegt kein Nutzungsrecht vor.

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Wenn du aufm Land wohnst, geh doch zum Bürgermeisteramt die helfen dir Schrit für Schritt weiter. Evtl Baubehörde


brettpit  27.09.2018, 09:11

Niemals kann eine ungenehmigte Leitung über dein Grundstück laufen.

Hast du das Grundstück erst erworben?

Wie sieht dein Bau und Lageplan aus? Den kannst du einsehen auf der Gemeinde Stadt, und wenn nichts genehmigt...musst du überhaupt nicht haften, auch nicht der Gärtner

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euer Gärtner muß es bezahlen seinem chef seine haftpflichtversicherung wen er eine hat wenn es offiziell durch, alls Firma beauftragkt wurde Gärtner Arbeiten

Solche Leitungen sind grundbuchrechtlich abgesichert - schon mal im Grundbuch nachgesehen?


Palle84 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 11:13

Steht nichs im GB

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frodobeutlin100  27.09.2018, 11:42
@Palle84

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__76.html

Telekommunikationsgesetz (TKG) § 76 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 68 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an öffentliche digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation insoweit nicht verbieten, als

1.

auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird oder

2.

das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

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hast Du mal den Voreigentümer gefragt?

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