Telefonische Zusage und per E-Mail, verbindlich?
Ich habe eine telefonische Zusage für einen Ausbildungsplatz bekommen.
Kurz darauf auch die schriftliche Bestätigung per E-Mail.
Die Verträge werden erst im Frühsommer erstellt, wenn alle Azubis gefunden sind.
Soll ich aufhören mich weiter zu bewerben?
Ist das schon verbindlich?
Können die im Nachhinein noch sagen nein?
Es ist eine große, bekannte Firma.
3 Antworten
Du hast eine schriftliche Zusage. Steht dort, dass man dir einen Ausbildungsplatz zusagt? Dann ist es verbindlich.
War bei mir auch so. Vertrag kam ein paar Wochen später.
Das ist eine Verbindliche zusagen.
Daher würde ich mich nicht mehr weiter bewerben.
Bei Arbeitsverträgen gibt es keine Formvorschriften.
Das heißt, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich, mündlich, per Mail etc. abgeschlossen werden kann. Deshalb ist eine mündliche zusage genau so verbindlich wie eine schriftliche.
Das Problem ist nur, dass du eine Mündliche zusage nicht nachweisen kannst.
Da du aber ja auch eine per Mail bekommen hast, bist du auf der sichern Seite.
Such am besten weiter. Ohne Schriftlichen Vertrag stehst du quasi ohne da. Das Verträge erst im Sommer ausgestellt werden macht eigentlich wenig Sinn, da die Firma dich ja auch bei der Berufsschule IHK etc anmelden muss.