Teilnahme am Ev. Religionsunterricht mit anderem Bekenntnis?
Hallo!
Ich gehe aktuell in die 11. Klasse (G9) und habe nun für fürs Abitur Ev. Religionslehre als mündliches Prüfungsfach gewählt. Nun ist folgendes wichtig: ich bin weder katholisch noch evangelisch getauft und bin Mitglied in einer jüdischen Gemeinde, da ich von Hause aus Jüdin bin. Ich selber habe mich schon zum Christentum umorientiert, bin aber nicht konvertiert. Online habe ich gelesen, ich bräuchte eine Genehmigung der an meiner Schule unterrichtenden Fachlehrkräfte. Ich verstehe nicht so ganz wieso, da ich bereits seit der 1. Klasse den evangelischen Religionsunterricht besuche und ich dieses Fach liebe. Auf unserem Zettel stand auch, dass bei der Teilnahme am Religionsunterricht einer anderen Konfession als der eigenen, man eine Genehmigung braucht. Ich habe dem Oberstufen Koordinator gesagt, ich bin nicht getauft (was auch stimmt) aber nicht erwähnt, dass ich Jüdin bin. Deswegen meinte er, bei mir sei es egal und es ist halt so, dass wenn man z.B katholisch ist und am evangelischen Unterricht teilnehmen will, eine Genehmigung braucht. Aber ich habe ja so gesehen eine andere Religion.
Falls ich eine Genehmigung brauche, müsste ich die ja schnellstmöglich einholen. Kann mir bitte jemand helfen? Ich müsste dann ja auch umwählen…
Danke für jede Hilfe!
3 Antworten
Ich müsste dann ja auch umwählen…
Naja, auf was denn?
Ich meine mich erinnern zu können, dass man diese Genehmigung nur braucht, wenn man einer Konfession angehört für die ebenfalls Religionsunterricht stattfindet, alle anderen dürfen sich frei entscheiden.
Aber das kann auch je nach Bundesland variieren. Am besten fragst Du die entsprechenden Lehrer und/oder die Schulleitung.
Die evangelische Kirche muss in deinem Fall zustimmen, dass du am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen darfst.
Normalerweise kümmert sich um diese Genehmigung aber die Schule.
Genaueres kann dir sicherlich das Sekretariat deiner Schule beantworten.
Grundsätzlich ist es möglich, um es zu können, sollte ein Antrag an die Schulleitung gestellt werden.