Süßigkeiten in der Schule teurer verkaufen, darf man das?

7 Antworten

Strafbar an sich nicht denke ich. Außer natürlich ihn wird das von der Schule aus verboten, würde ich sagen. Wenn die nichts sagen und es ihnen egal ist, dann wird er sicherlich nicht wirklich eine strafe bekommen. Aber generell müsste er dafür eigentlich eine Erlaubnis einhohlen, von der schule bzw seinen Eltern ( Von der schule, weil er es halt in der schule macht, Bzw es ja auch kein angemeldetes Gewerbe ist. Ich glaub dennoch nicht das man ein Schulkind was Bonbons verkauft einbuchtet  bzw dürfen die das in seinem alter noch gar nicht, also können sie sich höchstens bei den Eltern beschweren^^) Und die Eltern weil er unter 18 nur Beschränkt Geschäft fähig ist.

Eigentlich nein.

Es kann aber sein, dass dazu in der Schulordnung oder im Schulgesetz des Landes etwas steht.

Da kannst du sicher schneller nachschauen als ich, ...

Er ist noch strafunmündig. Zudem sehe ich an seiner Tätigkeit bei einem 12 jährigen Kind keine Probleme, dies wird nicht auf Dauer sein. Jedoch kann die Schule diesen Handel unterbinden, da er auf dem Gelände der Schule stattfindet und diese Hausrecht hat.

KaterKarlo2016

Einmal ist er 12..( noch nicht strafbar) und ein Kiosk macht nichts anderes. Im Großhandel 1000 Riegel und er verkauft sie einzeln für einen höheren Preis.

Macht er sich strafbar?

Nein. Dann wäre ja jeder selbständige Händler im Gefängnis.

Allerdings kann das ganze irgendwann steuerlich relevant werden und Vertrieb von Lebensmitteln interessiert ggf. auch das Gesundheitsamt. So ist das eben in Deutschland.