Studiumstiftung des Deutschen Volkes behalten bei Wechsel?
Hallo,
ich habe in diesem Jahr in Münster mein Studium der Rechtswissenschaften begonnen. Außerdem habe ich einen Studiensplatz an der Bucerius Law School in Hamburg für September 2024.
Mein Schulleiter hat mich für die Studienstiftung vorgeschlagen. Allerdings habe ich irgendwann mal irgendwo gelesen, dass man das Stipendium nur behalten kann, wenn es sich um den ersten Studiengang handelt. Da die Bucerius allerdings Trimester hat muss ich im nächsten Jahr nochmal von vorne beginnen. Glaubt ihr ich könnte mein Stipendium behalten wenn ich nach Hamburg gehe?
(Falls ihr Quellen habt gerne, ich weiß nicht wie ich das finden kann. Aber ich freue mich auch über einfache Einschätzungen)
LG Clara
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du bleibst doch im ersten Studiengang. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man dir von den zwei bis dann studierten Semestern gar nichts anrechnet. Aber das musst Du mit dieser neuen Hochschule abklären. Ich habe selbst mal an der Uni Münster gearbeitet. Das Studienangebot für Rechtswissenschaft ist dort ziemlich gut. Ich selbst würde daher als Studierender wohl nicht nach Hamburg wechseln.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
in meinem Jahrgang ist leider eine Panne passiert, sodass jetzt knapp doppelt so viele Studierende eingeschrieben sind. Und die Schule in Hamburg ist eine Private Schule und genießt einen super Ruf. Allerdings wird dort gar nichts angerechnet.
Danke für die Antwort!