Studium Diplom Rechtspfleger?

3 Antworten

Hallo Akasya,

das klingt nach einem spannenden Berufswunsch! Der Beruf des Diplom Rechtspflegers ist eine interessante Wahl. Hier sind Antworten auf deine Fragen:

Zum Studium:

  1. NC und Zugangsvoraussetzungen: Die genauen Zugangsvoraussetzungen können je nach Bundesland und Hochschule variieren. Ein bestimmter NC wird oft nicht explizit genannt, aber gute schulische Leistungen sind sicherlich von Vorteil. Mit einem Schnitt von 1,9 in der 11. Klasse hast du gute Chancen, akzeptiert zu werden. Informiere dich am besten direkt bei der Hochschule oder auf deren Webseite über die genauen Zugangsvoraussetzungen.
  2. Schwierigkeit des Studiums: Das Studium zum Diplom Rechtspfleger ist anspruchsvoll, da es rechtliche und verwaltungstechnische Inhalte kombiniert. Es erfordert ein gutes Verständnis für Rechtsthemen und Organisation. Mit deinem Schnitt könntest du das Studium gut bewältigen, wenn du dich entsprechend engagierst und interessierst.
  3. Besonderheiten des Studiums: Das duale Studium bietet den Vorteil, theoretische Kenntnisse direkt in der Praxis anzuwenden. Du wirst sowohl im Gericht als auch in der Hochschule lernen und arbeiten, was eine gute Vorbereitung auf den späteren Beruf bietet.

Zum Beruf:

  1. Aufstiegschancen und Verantwortung: Als Diplom Rechtspfleger kannst du dich durch Weiterbildungen und Erfahrung hocharbeiten. Du trägst Verantwortung für rechtliche Entscheidungen und Verwaltungsaufgaben im Gerichtsalltag.
  2. Bezahlung und Beförderungschancen: Die Bezahlung erfolgt nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die genaue Eingruppierung (z.B. R…) hängt von deinen Aufgaben und Erfahrungen ab. Beförderungschancen sind gegeben, wenn du dich weiterbildest und Erfahrungen sammelst.
  3. Vor- und Nachteile des Jobs: Vorteile sind die Sicherheit im öffentlichen Dienst, interessante Tätigkeiten im rechtlichen Bereich und gute Aufstiegschancen. Nachteile könnten sein, dass es auch mal stressig sein kann und dass der Job viel Verantwortung mit sich bringt.
  4. Work-Life-Balance: Im öffentlichen Dienst wird oft Wert auf eine gute Work-Life-Balance gelegt. Dennoch kann es je nach Arbeitsaufkommen und Gerichtssituationen variieren.

Ich hoffe, diese Antworten helfen dir bei deiner Entscheidung weiter. Es könnte hilfreich sein, auch mit aktuellen Studierenden oder bereits tätigen Diplom Rechtspflegern zu sprechen, um weitere Einblicke zu bekommen.

Viel Erfolg für deine Zukunft!

Beste Grüße

Mein Bildungsweg

  • Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL): Reife- und Diplomprüfung in Chemiebetriebsmanagement (CBM)
  • Bachelor in Chemie an der Universität Wien
  • Master in Chemie und Technologie der Materialien an der Universität Wien
  • Derzeit im Doktoratsstudium für Naturwissenschaften an der Universität Wien
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Durch meinen akademischen Hintergrund (BA, MA, bald Dr.)

Tut mir leid, aber die meisten deiner Fragen sind pauschal nicht zu beantworten.

Braucht man einen bestimmten NC?

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen

Wie schwer ist das Studium? Wäre es beispielsweise mit einem Schnitt von 1,9 (11. Klasse) schaffen (zum Vergleich, als Maß)?

Lässt sich pauschal nicht sagen. Sicherlich nicht das anspruchsvollste Studium, allerdings ist ein Studium noch immer ein Studium. Das Abitur sagt nicht wirklich was darüber aus wie erfolgreich du sein wirst - es liegt an dir.

Wie kann man sich hocharbeiten, welche Verantwortung trägt man und mit welcher Bezahlung kann ich jeweils rechnen?

Also das Studium ist vieles, aber sicher kein "Karrierestudiengang". Klar kann man sich irgendwie Hocharbeiten, allerdings ist das ja schon ein Duales Ding mit einer Stelle im öffentlichen Dienst.

Das läuft i.d.R. so dass du deine Tarif-Eingruppierung irgendwie bei E9-E12 mit Bachelor bekommst, die sich dann minimal verändert - je nach dem wie lange du das ganze machst.

Das heißt übersetzt 4200 (zum Einstieg) bis maximal 6500 brutto beim aktuellen Tarifvertrag.

Da du allerdings damit vermutlich keine Verbeamtung bekommst, hast du nicht die Vorteile weniger von deinem Brutto abgeben zu müssen.

Ist es wahrscheinlich, dass man die Möglichkeit hat, befördert zu werden, oder ist diese eher gering?

Mit dem Oberen Punkt erklärt sich das. Es ist und bleibt öffentlicher Dienst.

Welche Vor- und welche Nachteile bringt der Job mit sich?
Ist die Balance zwischen Arbeit und Privat gut?

Das musst du komplett für dich entscheiden. Für mich wäre es nichts - klingt ziemlich lw um ehrlich zu sein.

Dass man sich im öffentlichen Dienst nicht totarbeitet ist allerdings allgemein bekannt.


YvonneM2508  05.07.2024, 17:32

Rechtspfleger werden, zumindest in NRW, immer verbeamtet.

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ak9912 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 17:17

Was genau meinst du mit "vermutlich keine Verbeamtung bekommst"?

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Deine Fragen bezüglich des Studiums:

1.) Ein NC ist nicht erforderlich.

2.) Das Rechtspflegerstudium gehört zu den anspruchsvollsten Studiengängen im öffentlichen Dienst. Es vermittelt viele verschiedene Facetten der Rechtswissenschaften, die man zur späteren Sachbearbeitung in den unterschiedlichsten Gerichtsbarkeiten und bei Staatsanwaltschaften benötigt.

Das Studium sollte aber mit etwas Fleiß, Intelligenz und Interesse an Recht und Gesetz durchaus gut machbar sein.

3.) Es herrscht in den Theorieabschnitten Anwesenheitspflicht und Urlaub ist grundsätzlich nur während den Praxiseinsätzen bei den Dienststellen zu nehmen.

Bereits während des Studiums bist du Beamter (auf Widerruf) mit allen beamtenrechtlichen Rechten und Pflichten, und erhältst für die Zeit des dualen Studiums Anwärterbezüge für das Einstiegsamt A9 in der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst).

Deine Fragen zum Beruf:

1.) Es gilt das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Prinzip der Bestenauslese. Zum Hocharbeiten bedarf es zum einen vorhandene Planstellen und gute Beurteilungen.

Die Bezahlung richtet sich zum Einstieg nach Besoldungsgruppe A9 LBesG NRW. Es ist grundsätzlich ein Aufstieg bis Besoldungsgruppe A13 möglich.

2.) Richtet sich nach den vorhandenen Planstellen und der eigenen Beurteilungen.

3.) Das Besoldungssystem kennt mehrere Bereiche.

Zum einen gibt es verschiedene Besoldungsordnungen (=Tabellen). Das wären die Besoldungsordnungen A, B, C (auslaufend), H (auslaufend), R und W.

Rechtspfleger sind normale Laufbahnbeamte und werden nach den Besoldungsgruppen A9 - A13 der Besoldungsordnung A besoldet.

Die übrigen Besoldungsordnungen kommen nicht in Betracht, da

  • die Besoldungsordnungen C, H & W den Hochschulprofessoren,
  • die Besoldungsordnung R den Staatsanwälten und Richtern und
  • die Besoldungsordnung B besonderen Führungsämtern im höheren Dienst (in NRW Laufbahngruppe 2.2)

vorbehalten ist.

Weiterhin gibt es innerhalb der Besoldungsordnung im horizontalen Bereich Stufen. Dabei handelt es sich um Erfahrungsstufen, die die Dienstzeit wiederspiegeln. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt mit zunehmender Dienstzeit automatisch.

Nach Abschluss des Studiums erfolgt bei Übernahme in NRW die Eingruppierung in A9 Stufe 3.

4.) Als Rechtspfleger hat man sämtliche Vor- und Nachteile des Berufsbeamtentums.

5.) Grundsätzlich wird im öffentlichen Dienst großen Wert auf eine gute Work-Life-Balance gelegt. Jedoch ist die Justiz (wie viele andere Bereiche auch) massiv unterbesetzt, wodurch ein ruhiger Arbeitsalltag nicht garantiert werden kann. Auch Überstunden stehen regelmäßig an.

Informationen gibt es unter https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/staatsanwaltschaften-und-gerichte/diplom-rechtspfleger-fh

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst