Guten Tag.
Das Studium der Rechtswissenschaften (Jura) schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung (=dem Staatsexamen) ab.
Studienabschluss: "Staatsexamen I" und auf Antrag "Diplom-Jurist"
Dafür muss man Klausuren in den Rechtsgebieten und dem Schwerpunktbereich schreiben. Ferner müssen die anderen Vorgaben (Fremdsprache, Praktikum...) erfüllt werden.
Ist die Anfertigung einer Diplomarbeit (wie früher in der BWL, Politik... und heute die Bachelor/Master-Arbeit) erforderlich?
Im Internet finde ich immer Diplom-Arbeiten der Rechtswissenschaften online
(http://www.studis-online.de/Studieren/diplomarbeiten.php?target=/dbstudisonline/katalog65.html)
Aber ich weis nicht das man die anfertigen muss.