Strafzettel aus Belgien ignorieren?

4 Antworten

Nach Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe H der Anerkennung des Rahmenbeschlusses 2005/214 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen kann hier die Vollstreckung versagt werden, wenn die Geldbuße unter 70 Euro liegt.

Die Entscheidung hierzu liegt selbstverständlich bei dem vollstreckenden Staat und nicht dem antragstellenden Staat.

Noch entscheidet die BRD, ob sie gegen ihr Bürger vollstreckt oder nicht.

Die Vollstreckung in anderen EU Ländern ist auch unter 70€ möglich.

Ich würde es auf jeden Fall zahlen, die geben nicht so schnell auf und es kann teurer werden, wenn man es ignoriert.

Ich empfehle, das Knöllchen zu zahlen.

Mit Belgien habe ich keine Erfahrung, weiß jedoch, daß beispielsweise die Niederlande beharrlich sind und dem mauernden Schuldner ein Inkassobüro auf den Hals schicken.

Wenn du eine Adresse in Deutschland hast und Briefe erhalten hast und darauf nicht antwortest, wirst du schlussendlich zur Erzwingungshaft ausgeschrieben und fährst dann ein, insofern du in deutsches Hoheitsgebiet einfährst.

lg