Straftaten im Mittelalter?

2 Antworten

Damals gab es in jedem fürstentum usw. eigene gesetze. Aber natürlich war z.B. mord wohl nahezu überall verboten.

Mittelalter ist sehr lange her, das ist kaum nachzuverfolgen welches gesetz genau woher kommt.


Eisenklang  05.11.2023, 11:16

Man kann es sogar sehr genau nachverfolgen, weil das Mittelalter nicht nur eine klagefreudige Zeit mit vielen Prozessen war (einschließlich Gerichtsakten), sondern sich auch einige Gesetzesbücher erhalten haben, welche praktisch alle Bereiche des Lebens abdeckten, beispielsweise den Sachsenspiegel aus dem Hochmittelalter.

Auch hatte nicht jedes Fürstentum seine eigenen Gesetze, diese waren durchaus überregional.

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jort93  05.11.2023, 12:29
@Eisenklang

Man kann nachverfolgen was in den Gesetzbüchern stand, aber nicht von wo die heutige gesetze kommen.

Nicht jedes nein, aber manche.

Ich wohne z.B. in Lübeck. Das Lübecker Stadtrecht war zwar erstmal für Lübeck gedacht, aber würde dann mit dem größeren Einfluss von anderen übernommen, nichtmal nur in Deutschland.

Aber es war halt nicht so dass es irgendwie Deutschlandweit einheitliche Gesetze gab, sondern teilweise von einer Stadt zur nächsten unterschiedliche.

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Eisenklang  05.11.2023, 12:37
@jort93

Ja und Nein. Man kann es schon sehr genau herleiten. Vor allem, weil seit der Neuzeit sich die Rechtsnormen längst verschriftlicht hatten.

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jort93  05.11.2023, 12:38
@Eisenklang

Und, von welchem mittelalterlichen Gesetzbuch kommt dann z.B. der StGB paragraph über mord?

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jort93  05.11.2023, 12:46
@Eisenklang

Woher weißt du dass es der Sachsenspiegel ist und nicht z.B. der Schwabenspiegel oder das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch?

Dir ist bekannt dass es auch parallel Entwicklungen gab? Nicht alles Recht basiert auf dem Sachsenspiegel.

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Eisenklang  05.11.2023, 12:52
@jort93

Das habe ich auch nicht behauptet. Es ist ein Beispiel

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jort93  05.11.2023, 12:53
@Eisenklang

Ja und woher weißt du das es aus dem Sachsenspiegel kommt und nicht aus einem andren Rechtsbuch? Wie lässt sich das nachvollziehen?

Muss ja auch nichtmal aus einem deutschen Rechtsbuch kommen, kann ja auch aus einem römischen oder französischen übernommen sein.

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Eisenklang  05.11.2023, 15:41
@jort93

Achso meinst du das. Ich denke du interpretierst die Art und Weise wie sich im Normen und Werte, sowie Rechtsvorstellungen erhalten und weitergegeben werden. Es ist ja nicht so dass ich dann jemand hinsetzt und das alte Gesetzbuch einmal abschreibt und nur ein paar neue Regeln dazu fügt. Sondern die Normen und Werte die alten Gesetze haben sich längst etabliert sind Bestandteil einer Gesellschaft, entsprechendem gesellschaftlichen Bild von recht. Darum gibt es nicht ein Gesetz von dem das jetzt abgeschrieben wurde oder welches der direkte Vorläufer war. Nee das kann ich dir dazu dann aber auch nicht mehr sagen weil ich kein Historiker in der Fachrichtung Justizgeschichte bin. Aber letztendlich lassen sich zwei Dinge festhalten:

  • Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 fanden die Gesetze insbesondere Preußens Eingang in die neue deutsche Reichsgesetzgebung.
  • Besondere Rechtsstellungen in anderen deutschen Ländern wurden ggf. ebenfalls übernommen.

Wenn du also eine lückenlose Rückverfolgung des deutschen Rechts bis ins Mittelalter willst, musst du ab dem 1871er Gesetzbuch zurück gehen und kommst dann eben zum ersten deutschen Gesetzbuch, dem Sachsenspiegel des Eike von Repgow um 1230. Dieses stand ja Pate für spätere Rechtscodexe, wie das lübbsche Recht.

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jort93  05.11.2023, 15:47
@Eisenklang

Preußen ist eher neuzeit als mittelalter. Preußen ist ja erst in 1657 wirklich zu einem staat geworden.
Aber klar, die gesetze preußens hatten viel einfluss.

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Wie jetzt? Straftaten welche es im Mittelalter "angesagt" waren, also gab und auch heute noch gibt?
Ganz viele. Kannst mal mit kleinen Dingen wie Diebstahl anfangen.