Strafe bei Überquerung der Ampel auf rot?

3 Antworten

Selbstverständlich.

Das Gesetz stellt ja nicht bestimmtes Verhalten unter Strafe, wenn ein Blitzer in der Nähe ist, sondern das Verhalten an sich.

Wenn die Polizei das gesehen hätte, hätte sie dich sofort rausgezogen und angezeigt.

Übrigens kann auch jeder Bürger, das Kennzeichen notieren und mit einer Personenbeschreibung des Fahrers zur Polizei gehen. Diese müssen, dann auch diese Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgen. Das passiert aber nicht so häufig.

Generell ist es aber so, dass nichts auf dich zu kommt, wenn kein Blitzer vor Ort war und du auch nicht von der Polizei aufgehalten worden bist.

Für dich zur Info:

Missachtest du das Rotlicht der Lichtzeichenanlage, wenn weniger als 1s rot war, musst du ein Bußgeld von 90€ zahlen und bekommst einen A-Punkt gemäß der Tatbestandsnummer 137600.

Wenn die Lichtzeichenanlage schon länger als 1s rot war, beträgt das Bußgeld schon 200€, du bekommst zwei A-Punkte und einen Monat Fahrverbot gemäß der Tatbestandsnummer 137618. Das ganze nennt sich dann Qualifizierter Rotlichtverstoß

Das ist mir einmal bei einer roten Ampel passiert, als die Sonne auf ihr so unglücklich auf ihr schien, dass ich dachte, es wäre grün. Zumal auch die Fußgängerampel rot gezeigt hatte, ich an dem Tag einfach etwas nervös war und das Auto neben mir auch losfuhr und abbog.

Wenn die Polizei oder jemand anderes mich erwischt hätte, hätte ich wahrscheinlich meinen Führerschein verloren und großen Ärger bekommen. Aber das passierte mir nur ein einziges Mal und danach nie wieder. Genaueres dazu erfährst du hier: https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

Normal nicht. Mir persönlich auch schon passiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung