Strafe bei Körperverletzung an Minderjährigen?
Ich hatte am Mittwoch ein Vorfall im Schwimmbad wo ein 30 Jähriger Man (Türke) mich etwas gefragt hatte und ich laut ihn gelogen habe und er der Meinung ist das ich etwas respektloses zu seiner Frau gemacht habe ( Zunge raus gestreckt ) was ich nicht gemacht habe darauf hin hat er mich am Hals gewürgt bis ich keine Luft mehr bekommen habe und Schwarz vor Augen wurde dann hat er mich mir voller Kraft gegen die Wand geschlagen mit meinen hinter Kopf daraus hab ich jetzt ein Trauma entwickelt und hab ein Blut erguss am Hals er hat schon die Tat bei der Polizei zugeben meine Frage ist welche er Strafe er bekommen wird er hat keine vor Strafen und wie viel Euro Schadensersatzforderungen man fordern kann dazu muss man sagen das der Man 30 Jahre alt ist und ich bin 15 also minderjährig.
5 Antworten
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Was vor seinem Angriff gegen dich war, ist egal. Da er eh die Anwaltskosten zahlen muss, denke ich, dass sich ein Anwalt um das Schmerzensgeld kümmern kann. Du kannst aber auch im Internet suchen nach Tabellen, wo Beispiele für Höhen an Schmerzensgeldern stehen.
Ich denke, da er gewürgt hat und das doch recht gefährlich war, sollte es eine Bewährungsstrafe mindestens geben. Achte darauf, dass er das nicht bagatellisiert.
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Du solltest auf jeden Fall ein Schmerzensgeld einfordern, egal, was strafrechtlich entschieden wird!
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Selbst wenn du seiner Frau die Zunge rausgestreckt hättest bleibt das eine Körperverletzung. Das dürfte eine Geldstrafe bringen, über das Strafmaß mag ich hier nicht spekulieren.
Schadensersatz wirst du nicht fordern können, dazu müsste dir ein bezifferbarer Schaden entstanden sein. Wenn dir z.B. dabei deine Badehose kaputt gegangen wäre könntest du den Wert der Badehose als Schadensersatz einfordern. Eventuell kannst du ein kleines Schmerzensgeld erwarten, aber mehr als 500€ werden das wohl nicht werden.
Die Strafanzeige und den Strafantrag müssten deine Eltern stellen, für ein Schmerzensgeld sollten die Verletzungen dokumentiert sein. Warst du damit beim Arzt?
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Satzzeichen, SaTZzEIcHen 😭
Stellt einen Adhäsionsantrag, dann bekommst du auch gleich im Strafverfahren Schmerzensgeld zugesprochen. Wenn du willst, kannst du natürlich auch vorher schon auf ihn mit diesem Thema zugehen, vielleicht ist er im Moment noch motivierter, in der Hoffnung auf eine mildere Strafe. Ein guter dreistelliger Betrag mindestens wird dabei schon herumkommen, vielleicht auch mehr. Lässt sich natürlich aus der Ferne schwer prognostizieren, aber wirst du ja eh sehen.
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Das ist davon abhängig wie viel Geld er hat bzw verdient.