Anklageschrift?
Laut Ermittlungsakte habe ich Zeuge A beklaut. In der Anklageschrift steht, ich hätte Zeuge B beklaut. Demnach ein Fehler der Staatsanwaltschaft. Zeuge B sagt vor Gericht aus, ich habe ihn nicht beklaut.
wie wertet dies das Gericht?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gericht & Anwalt, Recht
Die Anklageschrift wäre grundsätzlich erst einmal gültig, da dir dennoch eine konkrete Tat zur Last gelegt wird (§ 200 I StPO). Sofern für diesen Sachverhalt aber keinerlei Beweise vorliegen und die Anklageschrift dem Inhalt der Verfahrensakten widerspricht, wird das zuständige Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen.
LG
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)