Stinkbomben ins Wohnhaus werfen - strafbar?
Ein alter Mann hat sich mit ein paar Kindern schwer angelegt. Die wehren sich und werfen ein paar Stinkbomben in seinem Briefkasten und dann werfen sie einen dicken Pflasterstein in sein Fenster. Strafbar ? Ah so, erst Briefkasten, dann Stein ins Fenster, dann ins offene Fenster wieder Stinkbomben und rennen weg. Strafbar ? Oder gerade zu Fassnacht NICHT strafbar ?
7 Antworten
ja natürlich ist das Strafbar, das ist eine Sachbeschädigung. Gut, wenn es Kinder sind (also die Täter unter 14 sind), müssen die jetzt mit keiner Strafe rechnen, aber für den Schaden müssen die aufkommen
natürlich macht man sich bei Sachbeschädigung strafbar. Wenn der/die Kids allerdings das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sie nicht strafmündig ... allerdings kann man zivilrechtlich Schadenersatzasnprüche geltend machen
Das ist Strafbar!!Die Eltern müssen haften.
Die Eltern haften nicht grundsätzlich! Solange sie die Aufsichtspflich nicht verletzen haften sie nicht. Wenn sie aber ein 6-jähriges Kind für 3 Stunden alleine draußen lassen und das Kind etwas kaputt macht, haften sie sehr wohl!
Mal ganz davon abgesehen, dass einer dieser Täter im o.g. Fall 45 Jahre alt ist :D
Natürlich ist das strafbar!!!
Stein ins Fenster werfen: SACHBESCHÄDIGUNG
Stinkbombe ins Fenster werfen: SACHBESCHÄDIGUNG
Also ja, es ist strafbar!
Und auch bei Fassnacht ist es strafbar!!!
Und auch bei Fassnacht ... also wird das nix mit dem " bei dem alten XZXZ " 6 Stinkbomben in denBriefkasten hauen zur Narrenzeit ... :-(((
Selbstverständlich ist das strafbar.
Soll ich mal deinen Fernseher eintreten, auf deinen PC pinkeln und dir einen Böller in den Hintern stecken und "April! April!" rufen und deswegen Straffreiheit beanspruchen?
Bitte mal das trockene Brötchen unter der Schädeldecke etwas anfeuchten. Vielleicht klappt es dann ja wieder mit dem gesunden Menschenverstand.
kopfschüttel
ich finde ins Finanzamt werfen is geil ... kam mir gerade so ...
aber doch nur, wenn die erwischt werden ?