Stimmt die Regelung: ein Produkt ist so lange Halal bis man das Gegenteil beweisen kann wie bspw bei e471 der Pflanzlicher oder tierischer Herkunft sein kann?
Assalamu Aleikum,
ich Frage mich andauernd ob Produkte mit dem Emulgator e471 nun halal oder haram sind, vorallem weil ich die Regelung gehört habe das ein Produkt rein also halal ist wenn man es nicht nach weisen kann ob es jetzt in diesem Fall tierischer Herkunft ist also es nicht angegeben wird
2 Antworten
Na, ja, besser ist es, wenn man nicht unbedingt nach dieser genannten Devise lebt. Sicherer ist es, wenn man dies beherzigt: Bei Zweifeln sollte man immer vom Verbot ausgehen. So ist man immer auf der sicheren Seite, nicht mit einer Halal-Vermutung.
Richtig, hier besteht jedoch ein Zweifel. Es geht nicht darum, dass etwas nicht Erwähntes haram ist, sondern darum, dass man gar nicht weiß um welchen Inhalt es geht.
Das stimmt so (nicht).
Folgendes: Etwas was nicht haram ist, ist automatisch helal.
Wenn im Kuran nicht steht, dass bspw. Gehen haram ist, dann ist Gehen helal, also erlaubt.
Genauso ist es mit dem Essen.
Dazu muss man sagen, wenn du nachgeforscht hast, was in deiner Hand liegt und du bist bis dahin auf einen positiven (helal) Entschluss gekommen, dann darfst du es essen.
Es ist natürlich besser, falls du dir unsicher bist, dass du nicht isst. Dies ist eine gute Tat.
Und es ist eher unschön, wenn die Sachen auf haram hindeuten, es zu essen.
Gott weiß es.
So ein Unsinn. Alles, was nicht haram ist, ist halal.