Stimmt das so mit der Fußpflege ?

7 Antworten

Wenn es medizinisch notwendig ist, ja. Machst du es nur aus kosmetischen Gründen, ist es Eigenleistung.

Und es muss ein Podologe sein, eine Fußpflege im Kosmetik- oder Friseursalon wird nicht als Kassenleistung abgerechnet.


Fun19878962500 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 16:22

Das hat sich seit diesem Jahr geändert so weit ich weiß.

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ArniD  23.08.2021, 16:24
@Fun19878962500

Dann wird es dir die entsprechende Stelle (Kosmetik etc.) oder der Arzt erklären.

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Nein, nur wenn du z.B. Diabetiker bist und eine podologische/medizinische Fußpflege brauchst.

Ansonsten darfst du weiterhin alles selbst beazahlen, wie gehabt.

Wenn du das nur vom Hörensagen weißt, dann bitte rufe einfach deine Krankenkasse an,welche Fußpflege sie bezahlt.

Mach es dir doch einfach: Frag bei deiner KKasse nach, ob diese Leistung angeboten wird.