Stimmt das so mit der Fußpflege ?
Ich habe gehört das man sich seit diesem Jahr eine Fußpflege von der Krankenkasse oder besser gesagt vom Arzt verschreiben kann.Ich habe gehört das es diesbezüglich neue Regularien gibt.
7 Antworten
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Wenn es medizinisch notwendig ist, ja. Machst du es nur aus kosmetischen Gründen, ist es Eigenleistung.
Und es muss ein Podologe sein, eine Fußpflege im Kosmetik- oder Friseursalon wird nicht als Kassenleistung abgerechnet.
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Dann wird es dir die entsprechende Stelle (Kosmetik etc.) oder der Arzt erklären.
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Nein, nur wenn du z.B. Diabetiker bist und eine podologische/medizinische Fußpflege brauchst.
Ansonsten darfst du weiterhin alles selbst beazahlen, wie gehabt.
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Wenn du das nur vom Hörensagen weißt, dann bitte rufe einfach deine Krankenkasse an,welche Fußpflege sie bezahlt.
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Die Kosten der medizinischen Fußpflege werden von der Krankenkasse übernommen, sofern ein Rezept vom Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei Diabetes-Patienten mit diabetischem Fußsyndrom ist das in der Regel der Fall
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Mach es dir doch einfach: Frag bei deiner KKasse nach, ob diese Leistung angeboten wird.
Das hat sich seit diesem Jahr geändert so weit ich weiß.