Stimmt das so mit der Fußpflege ?
Ich habe gehört das man sich seit diesem Jahr eine Fußpflege von der Krankenkasse oder besser gesagt vom Arzt verschreiben kann.Ich habe gehört das es diesbezüglich neue Regularien gibt.
7 Antworten
Wenn es medizinisch notwendig ist, ja. Machst du es nur aus kosmetischen Gründen, ist es Eigenleistung.
Und es muss ein Podologe sein, eine Fußpflege im Kosmetik- oder Friseursalon wird nicht als Kassenleistung abgerechnet.
Dann wird es dir die entsprechende Stelle (Kosmetik etc.) oder der Arzt erklären.
Nein, nur wenn du z.B. Diabetiker bist und eine podologische/medizinische Fußpflege brauchst.
Ansonsten darfst du weiterhin alles selbst beazahlen, wie gehabt.
Wenn du das nur vom Hörensagen weißt, dann bitte rufe einfach deine Krankenkasse an,welche Fußpflege sie bezahlt.
Die Kosten der medizinischen Fußpflege werden von der Krankenkasse übernommen, sofern ein Rezept vom Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei Diabetes-Patienten mit diabetischem Fußsyndrom ist das in der Regel der Fall
Mach es dir doch einfach: Frag bei deiner KKasse nach, ob diese Leistung angeboten wird.
Das hat sich seit diesem Jahr geändert so weit ich weiß.