Stimmt das (Notwehr etc.)?
Moin leute ich habe gehört wenn man angegriffen wird und sich mit kampfsport wehrt das man trotzdem ne strafe bekommt stimmt das?
2 Antworten
Die Verhältnismäßigkeit muß gegeben sein.
Du darfst Niemanden schlagen der dich Beleidigt.
Du darfst aber einen Dieb der dich bestiehlt so lange festhalten bis die Polizei kommt.
Du darfst z.B. jemanden der dich mit einem Knüppel schlägt, mit einem KO Schlag außer Gefecht setzten.
Aber Vorsicht, es kann jede Gewalt nach hinten losgehen, weil es auch Richter gibt die dir sagen du hättest auch weglaufen können.
Zusammengefasst und was am Ende maßgeblich ist: das Gesetz.
Es entspricht aber auch dem gelebten Recht tausender Urteil. (Kennen tue ich davon natürlich nur einen winzigen Bruchteil.)
Für Laien zusammengefasst findest du das ganze z.b. in der Kolumne von Dr Fischer: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht
Nein.
Nur wenn es keine Notwehr ist, ist es vielleicht gefährliche KV und nicht einfache, weil deine Hände und Füsse Waffen sind.
Todbringende Waffen!

Nein Hände und Füße können per Definition keine Waffen sein. Ist juristisch geklärt.
Nein in der Notwehr findet keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit statt.
Auch eine andauernde Beleidigung darf wenn ERFORDERLICH mit Gewalt abgewehrt werden.
Nein weil der Richter dann von seinen Kollegen ausgelacht wird dafür dass er den Elementaren Grundsatz "Recht muss dem Unrecht nicht weichen" nicht kennt.