Stiefmutter verstorben, was tun?
Meine 64 Jährige Stiefmutter ist im Krankenhaus heute verstorben. Das Krankenhaus hat mich angerufen. Ich bin aber ihre Vertrauensperson (17 Jahre alt), und habe Zugang zu ihrer Wohnung und versorge den Papagei. Hab nicht so 'nen klaren Kopf mit dieser Nachricht. Morgen hol ich ihre Dokumente bzw. ihre Sachen vom Krankenhaus ab und ''verabschiede'' mich von ihr. Leider weiß ich nicht was ICH jetzt als aller erstes tun soll.
Ich hab jemanden aus ihrer Familie kontaktiert. Aber da diese nicht in der nähe wohnen, bin ich der einzige der JETZT handeln kann.
Was soll ich dem Vermieter sagen (der papagei kann bei mir wohnen), bei wem melde ich mich wenn jemand verstorben ist. Was soll ICH jetzt tun um die Sache abzuschließen.
ACHTUNG: Ich bin NICHT gesetzlich mit ihr verwandt, und habe auch keine Vollmacht.
8 Antworten
Mein Beileid. Hat die Stiefmutter eigene Kinder oder Geschwister/ Nichten, Neffen - diese informierst du jetzt zuerst. Was ist mit deinem Vater? - eine dieser Personen muss sich um die Bestattung kümmern.
Wenn es kein Testament gibt - wirst du nicht zu ihrem Erben, kannst und darfst dich um sonst nichts mehr kümmern. Vor allem solltest du nicht mehr von deiner Kontovollmacht Gebrauch machen - gibt später nur Stress mit den Erben.
Man wird dir evtl den Totenschein geben - damit gehst du umgehend zum Standesamt und beantragst eine Sterbeurkunde.
Dem Vermieter teilst du nur mit, dass sie gestorben ist und kannst ihm die Anschrift ihres nächsten Verwandten geben.
In der Wohnung - nimmtst du nur den Papagei und was für seine Versorgung wichtig ist.
Damit hast du deine Aufgaben erfüllt.
Da muss die Verwandtschaft deiner Schwiegermutter sich drum kuemmern. Du kannst zwar den Vermieter vom Ableben deiner Stiefmutter unterrichten, aber du kannst die Wohnung nicht kuendigen.
Ich bin NICHT gesetzlich mit ihr verwandt, und habe auch keine Vollmacht.
Eigentlich dürftest du nicht aktiv werden. Außer vielleicht den Vogel zu versorgen. Du hast deine Schuldigkeit getan und die Familie verständigt. Das Tier könntest du nun versorgen bis jemand der Familie anwesend ist, oder du gibst das Tier in ein Tierheim. Aber letztlich bist du nicht verantwortlich für die kommenden Schritte. Solange sie dich nicht adoptiert hat wars das.
du hast mit ihr nichts zu tun und ihre familie wird sich um ihre angelegenheiten kümmern müssen
das geht-du teilst mit das, deine stiefmutter verstarb, die familie informiert ist, die muss die wohnung auflösen, das ist nicht dein problem und rein rechtlich darfst du das auch nicht-nur die wohnung betreten-ich wü4rde das aber dem vermieter mitteilen,weil der papagei versorgt werden muß-tolle verwandschaft, die das einem jugendlichen auflädt-bingo-,mein doppgeltes mitgefühl
das muss die familie mit dem vermieter regeln. du bist keine familie
Da du a) minderjährig bist und b) in keinem Verwandtschaftsverhältnis mit ihr stehst ist das einzige was du machen kannst, dich um den Papageien zu kümmern und dich von ihr verabschieden. Ihre Familie wird den Rest regeln, wenn sie ein Testament hinterlassen und dir etwas hinterlassen hat, dann wirst du natürlich auch noch von einem Nachlassverwalter kontaktiert.
Mein aufrichtiges Beileid für dich und die Familie!
richtig-den kommentar schließe ich mich an-auf von mir Aufrichitges Beileid
Was soll ich dem Vermieter sagen? Ich kann nicht einfach sagen ''Joa pff, macht die Familie schon''. Und ich frage euch gerade was genau ich jetzt machen soll.