Stiefkind bleibt beim Stiefkind, welche Rechte?


08.10.2024, 15:00

Falscher Text. Sorry. Also Stiefkind bleibt beim Stiefvater

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Beide Elternteile sind dem Kind unterhaltspflichtig. Das bzw die Elternteile, bei dem das Kind nicht lebt, sind zu Unterhalt in Form von einer Geldleistung verpflichtet. Also ja, die Mutter muss Unterhalt zahlen.

Berücksichtigen solltet ihr, wer Entscheidungen fürs Kind treffen kann. Da du als Stiefvater vermutlich kein Sorgerecht hast, wäre eine entsprechende Vollmacht sinnvoll.

Wer ein Kind dauerhaft in seinen Haushalt aufnimmt, muss sich vom Jugendamt überprüfen lassen. Ausnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__44.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Natürlich muss sie als leibliche Mutter für ihr Kind Unterhalt zahlen, wenn es nicht bei ihr lebt.

Ist das Kind unter 18? Ansonsten müssten beide Elternteile Unterhalt zahlen, wenn es sich noch in Ausbildung befindet und seinen Bedarf nicht selbst decken kann.

Du hast so gesehen mit dem Kind unterhaltstechnisch ja nichts zu tun, da es nicht dein leibliches Kind ist, noch du es adoptiert hast (gehe ich jetzt mal von aus, wenn du von Stiefkind sprichst).

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Bei einer Scheidung/Trennung zahlt für gewöhnlich immer ein Elternteil Unterhalt für sein eigenes Kind! 😜😁😎

Ob das bei euch auch so sein wird, kann man nicht sagen, dazu fehlen zu viele Infos.