Steuerrückzahlung vom Geschäftskonto auf Privatkonto?

3 Antworten

Grundsätzlich ist es kein Problem Geld vom betrieblichen Konto zu entnehmen. Auch mehr als du an gewinnen gemacht hast. Für die Besteuerung ist es auch nicht erheblich ob du Gewinne entnimmst oder im Betrieb lässt (von der Möglichkeit bei Gewinnthesaurierung diese bis zur Entnahme nur ermäßigt zu besteuern gehe ich mal nicht ein)

Bei einer EÜR musst du natürlich trotzdem die Erstattung der Umsatzsteuer als Betriebseinnahmen erklären. Auch wenn das Geld entnommen wird.

Falls du aber betriebliche Darlehen hast kann es sein das dann ein Teil der Zinsen nicht als Betriebsausgaben abziehbar ist.

Vorausgesetzt natürlich das ist ein Einzelunternehmen oder eine personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft

Auf welches Konto die Zahlung erfolgt ist dem FA erstmal egal.

Die Vorsteuererstattung stellt eine Betriebseinnahme dar und erhöht dadurch deinen Gewinn, eine private Nutzung stellt eine Entnahme dar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Völlig latte, sind beides deine Konten in deinem Namen, kannste machen.