Steuern absetzen (eigener Strom)?
Arbeite recht viel an meinen eigenen PC zu Hause. Habe eine einzelunternehmung. Hätte die Möglichkeit das mit einem Strommessgerät regelmäßig zu messen (dort steht dann mein täglicher Verbrauch und kosten die entstehen)
Hätte ich also die Möglichkeit Steuern abzusetzen und wäre die Strommessung gültig als Beweis für mein Stromverbrauch
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der steht in meinem Schlafzimmer.
Dann nein. Dafür gibt es die so genannte Home Office Pauschale von 6 € am Tag, § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG.
Damit sind alle Kosten, auch die Stromkosten vollständig abgegolten. Du kannst dir das Strommessen also komplett sparen.
Selbst wenn es möglich wäre: Der gemessene Strom müsste auch in betrieblich und privat geteilt werden, weil der PC ja auch privat genutzt wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber wenn ich sagen wir mal jeden Tag zu Hause an meinen Projekten arbeite, wie will man das wieder nach weisen?
Deswegen gibt es den Höchstbetrag von 1.260 € im Jahr.
Also müsste ich in der theorie 180€ im Monat erhalten, aber von wem?
Von niemanden. Die 6 € Pauschale am Tag sind Betriebsausgaben. Diese mindern deinen Gewinn. Betriebsausgaben werden niemals vom Finanzamt erstattet.
Hast du denn ein Gründerseminar besucht bevor du dich selbstständig gemacht hast?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber warum mindern die 6€ mein Gewinn?
Weil es Betriebsausgaben sind. Der Gewinn ermittelt sich aus Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben.
Warum sollte dann überhaupt irgendwer in dem Fall auf die Pauschale zugreifen wollen?
Weniger Gewinn bedeutet am Ende eine geringe Einkommensteuer
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gilt die Einkommensteuer nicht für Tätigkeiten, die man als nichtselbstständiger Arbeiter hat?
Nein die Einkommensteuer gilt für alle 7 Einkommensarten. Dazu zählen logischerweise auch die Einkünfte nach § 15 EStG mit rein.
Für Einzelunternehmung gilt doch die Gewerbesteuer (erst ab 22.500€ im ersten Geschäftsjahr).
Die Gewerbesteuer gibt es zusätzlich zur Einkommensteuer. Das schließt aber nicht die Einkommensteuer aus. Du solltest dringend ein Gründerseminar besuchen, wenn du solche massiven Wissenslücken für die Selbstständigkeit hast.
Aber die Home Office Pauschale ist recht einfach zu verstehen aber ich bin ja in dem Fall mein eigener Arbeitgeber wie läuft es dann ab?