Steuerklassenwechsel für Elterngeld optimieren?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Wir planen Nachwuchs und haben momentan die Steuerklassen 3 für mich und 5 für meine Frau. Mit Steuerklasse 5 erreicht meine Frau nicht die 1800 Euro für das Elterngeld, aber mit Steuerklasse 4 sieht es anders aus und sie könnte den Höchstsatz von 1800 Euro bekommen. Deshalb ziehen wir einen Wechsel zu Steuerklasse 4 in Betracht. Können wir nach der Geburt wieder auf die Steuerklassen 3 und 5 wechseln oder ist das nicht erlaubt? Und wenn ein wechseln erlaubt ist wird das ein einfluß auf die Elterngeld haben?
Viele Grüße
2 Antworten
Ein Wechsel der Steuerklasse ist jeden Monat möglich.
Am besten ist, wenn sie die 3 nimmt, das muss aber rechtzeitig vor Eintritt der Schwangerschaft sein. Das Geld kriegt ihr mit der Steuerweklärung wieder. Aber das Elterngeld ist höher.
Danach wechselt ihr wieder in 3/5 zurück, nach der Geburt.