Erbschein: Brauche ich alle Geschwister-Geb-Urkunden im Original, Sterbeurkunden Eltern Orginal?
KOnstellation:
2 Schwestern, 2 Brüder
1 Schwester starb, hatte keine Kinder, die Eltern der 4 sind seit Jahrzehnten tot.
Erfolge klar: 3 Geschwister je 1/3
So die Schwester verweigert jeden KOntakt, so dass Brüder jetzt alles abwickeln müssen.
Dazu hat die lebende Schwester leider die Geburtsurkunde der Toten und die Sterbeurkunden der Eltern in VErwahrung und rückt sie nicht raus ..... Mist
Das Nachlassgericht verlangt zur Beantragung Erbschein im Original!!!!!:
1) Sterbeurkunde (Haben wir)
2) Sterneurkunde der Eltern (haben wir nicht - müssten wir für jeweils 10 Euro Gebühren neu ausstellen lassen)
3) jetzt wirds unmöglich: Alle Geburtsurkunden der GEschwister - aber wie gesagt, die der Schwestern hat die verbliebene Schwester in VErwahrung und rückt sie nicht raus.
Und die Geburtsurkunde der Schwestern können wir sicher nicht beim Standesamt beantragen
Hat das Nachlassgericht recht, alles im Original zu verlangen???
Muss das NLG nicht irgendwie darauf Rücksicht nehmen, dass die eine
Schwester alle geforderten Akten zurückhält?????? Oder kann sie das NLG irgendwie
zwingen, die Dokumente aushändigen?????
Danke