Stellungnahme bei Auszug aus dem Elternhaus?

4 Antworten

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Ein besonderes Dokument für solch eine Stellungnahme ist mir nicht bekannt.

Du mußt halt einen Antrag auf Aus- bzw. auf Umzug stellen, sofern Du ALG 2 beziehst. Und auf einem gesonderten Beiblatt detailliert Deine Beweggründe für den Antrag schildern. Detaillierter als hier. Das wird mit Stellungnahme gemeint sein.


Chiara251100 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 12:26

Momentan beziehe ich halt noch nichts, mir wurde am Telefon nur gesagt das ich das und ein konkretes mietangebot schicken soll und dann würde das überprüft werden.

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Agamemnon712  24.09.2020, 12:31
@Chiara251100

"Momentan ... noch nichts" beutet, Du wirst ALG 2 beantragen?

Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich wertlos.

Es gibt meines Wissens nach durchaus die Möglichkeit, gesonderte Bedarfe vom Jobcenter bewilligt zu bekommen, selbst wenn man nicht im Leistungsbezug ist. Bedürftigkeit natürlich vorausgesetzt.

Ob ein Umzug da auch drunter fällt, kann ich so nicht sagen.

Falls Du jedoch nach Deinem Umzug ALG 2 beantragen willst, dann kannst Du den Umzugsantrag jetzt schon stellen. Aber papierschriftlich und nicht anders.

Wie ist denn generell Deine Einkommenssituation und die Deiner Eltern?

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Chiara251100 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 12:51
@Agamemnon712

Momentan habe ich einen 450€ Job den ich aber kündigen muss bevor ich umziehe da ich weiter weg will und meine Mutter verdient nicht wirklich viel da sie bei einer Zeitarbeitsfirma tätig ist.

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Agamemnon712  24.09.2020, 13:33
@Chiara251100

Ich fragte nach dem Einkommen deiner Eltern, da Du auch hier schon ALG 2 beantragen kannst. Zusammen mit dem Antrag auf Aus- bzw. auf Umzug.

Wenn Du allerdings unter 25 bist, dann giltst Du sozialrechtlich mit Deinen Eltern als Bedarfsgemeinschaft und deren Einkommen wird mit angerechnet.

Ab 25 Jahren Lebensalter ist das nicht mehr der Fall.

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Chiara251100 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 14:47
@Agamemnon712

Ich bin U25, aber es bringt mir doch nichts in meiner Stadt es zu beantragen wenn ich in dieser nicht bleiben werde oder? Und wie gesagt meine Mutter hat kein hohes Einkommen, wie viel genau weiß ich nicht.

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Agamemnon712  25.09.2020, 06:35
@Chiara251100
es bringt mir doch nichts in meiner Stadt es zu beantragen wenn ich in dieser nicht bleiben werde oder?

Wegen dem Umzug eventuell schon.

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Einfach schriftlich und formlos aufschreiben was für Gründe unter 25 vorliegen, um deinen Auszug zu rechtfertigen.

Bist du noch keine 21, dann könntest du dich auch ans zuständige Jugendamt wenden, die dürfen für dich zwar nicht mehr tätig werden, könnten dir aber z.B. ein Schreiben fürs Jobcenter erstellen, wenn du ihnen deine Situation glaubhaft erklärst.

Mit diesem Schreiben hättest du dann weitaus mehr Chancen dann eine Bewilligung vom Jobcenter zu bekommen.

Bist du U25 oder Ü25?

Bei über 25 kannst du dir einfach eine Wohnung suchen und VOR Unterschrift des Mietvertrages die Kostenübernahme beim JC beantragen. Dann wird auch der Umzzg bezahlt. Begründen musst du es dann nicht.

Wenn du unter 25 bist, muss es Gründe geben, wie Gewalt, Drogenprobleme, ständig Konflikte in der Familie,....

Du kannst natürlich versuchen selbst was zu formulieren. Mit etwas Glück wird das akzeptiert. Falls nicht, wäre ein schrieb von einem Arzt, Jugendamt oder ähnlicher Stelle notwendig, dass die Wohnumgebung schädlich für dich ist und ein Auszug zu befürworten ist..

Im großen und ganzen kannst Du davon ausgehen, solange Du im elterlichen Haushalt keinen physischen oder psychischen Schaden zu erleiden drohst, wirst Du auch als U25-jährige keine Einwilligung zum Auszug / Kostenübernahme erhalten.

Einfach die Aussage, dass Du mit Deiner Mutter nicht mehr auskommst, wird da nicht ausreichen.

Soweit Du U21 bist wende Dich zusätzlich ratsuchend an das örtliche Jugendamt.