Steht jemand, dessen Leben man gerettet hat, für immer in der Schuld des Retters?

4 Antworten

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Nein, man hat ja nicht drum gebeten, gerettet zu werden. Ist ja meist die eigene Entscheidung des retters, weswegen nichts verlangt werden kann.

Vielleicht wollte die Person, die gerettet wurde, sterben?

Nein, man steht deswegen nicht in der Schuld von jemandem.

Nein, Rettung ist nicht Rettung, wenn dafür eine Gegenleistung verlangt wird.

Dann ist es eine Dienstleistung, wie Haareschneiden


rechtlich? Nein. Der Retter bekommt nichts vom Geretteten.

moralisch? Je nach Aufwand wäre ein Danke oder mehr angebracht.


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Beitragsersteller
 30.10.2021, 00:10

"je nach aufwand" ???

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