Steam Guard Sperre umgehen?
Hallo, ich möchte in 15 Tagen einen Cs2 skin als Geschenk verschicken. Mein Problem ist, dass ich heute meinen Steam guard deaktivieren musste und diesen Skin noch nicht gekauft habe. Das bedeutet ich kann den Skin zwar in 15 Tagen kaufen wenn ich jetzt den Steam guard wieder aktiviere, muss allerdings dann 7 Tage warten bis ich den Skin weiter geben kann. Die Einzige Lösung die ich bis jetzt gefunden habe ist das ganze über den Account von meinem Bruder zu machen, würde ich allerdings eher ungern machen, da ich den Skin aus „ästhetischen“ Gründen lieber über meinen Account verschenken würde. Fällt jemandem vielleicht eine andere Lösung ein von der ich noch nichts weiß? LG
Update: ich habe mich gerade weiter Informiert und herausgefunden, dass man die 15 Tage Sperre, durch das neue hinzufügen des Steam autheticators in eine 7 Tage sperre umwandeln kann, was für mich perfekt wäre. Ich habe den Authenticator allerdings schon hinzugefügt. Weiß jemand von euch ob ich die Sperre durch das Löschen und erneute Hinzufügen des Authenticators ebenfalls reduzieren kann. Danke im Vorraus LG
2 Antworten
Frag direkt beim Steam Support nach, ob sie eine Ausnahme machen können wenn du irgendeinen Nachweis erbringen würdest. Die Sperre hat ja bestimmt einen Sinn, welchen ich gerade nicht kenne.
Wenn einer dir dabei legal helfen kann, dann die.
Hab danach schon mal gesucht aber bei Handelssperren machen die anscheinend keine Ausnahmen genauso wie bei VAC bans (Spiel Sperren gegen cheater). Trotzdem danke.
Du sollst keine Sperren umgehen, das ist gegen die ToS
Ja kann sein, habe auch einen Artikel darüber gesehen, in dem stand das man die Handelsangebote, trotz 15 Tage „Bann“ anscheinend im Browser oder im Big Picture modus einfach annehmen konnte, allerdings funktioniert das mittlerweile anscheinend nicht mehr, und mir ist es das Risiko potentiell wegen den TOS einen Trade Ban zu kriegen nicht wert.
Das wusste ich nicht, dann werde ich es wohl über einen anderen Account verschenken müssen. Danke für den Kommentar