STabsgefreiter zum hauptgefreiter (Befehl?

4 Antworten

Ein OSG kann aufgrund seiner Erfahrung z. B. als Gruppenführer eingesetzt werden. Und selbstverständlich müssen die ihn unterstellen Soldaten seine Befehle ausführen, sofern dieser Befehl fachlich gegeben wird.

Ein Befehl aufgrund des Dienstgrades ist nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010

Es gibt verschiedene Vorgesetztenverhältnisse. Alles ist möglich. So konnte ich im Rahmen meiner Aufgaben / Tätigkeit als Hauptmann einem General gegenüber weisungsbefugt sein.

Eines der Vorgesetztenverhältnisse ist:

Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich.

oder

auf Grund der Dienststellung

oder

auf Grund des Dienstgrades.

Verschiedene Vorgesetztenverhältnisse haben unterschiedliche Wirkungsbereiche. Sie können immer gelten, oder nur innerhalb von Kasernen, oder innerhalb des Dienstes.

Näheres regelt die Vorgesetztenverordnung der Bundeswehr.

Nicht grundsätzlich, allerdings:

- kann der HG in einem Aufgabenbereich tätig sein, der es notwendig macht, andere Soldaten zu befehligen, um seinen eigenen Auftrag zu erfüllen (§3 VVO) - Bsp: UvD, Wache, Feldjäger,

oder

- kann er befohlen worden sein, andere Soldaten der eigenen Dienststelle vorübergegend zu führen: Stationsausbilder, Tageszugdienst, Stubenältester, Truppführer usw. (§5 VVO). In diesen Fällen muss der Vorgesetzte, der dem HG Befehlsbefugnisse erteilt, alle Unterstellten über den Umfang der Befehlsbefugnisse informieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da kommt es drauf an, ob es ein "Vorgesetzter" ist oder ein "Höherrangiger".

Die Anordnungen und Befehlen eines Vorgesetzten muß man befolgen, einen Höherrangigen, der NICHT Vorgesetzter ist, musst du zwar grüssen, bzw. Strammstehen, aber Befehle kann er dir nicht erteilen.

Als ich seinerzeit (beim österreichischen Bundesheer) Korporal und Teltrupp-Kommandant war, konnte ich natürlich meinen Untergebenen (Gemeine und Gefreite) Befehle erteilen, den Gefreiten der Geschützstaffel z.b. aber nicht.