Staatsbürgerschaft Antrag verlegung?

1 Antwort

Wenn du von A nach B ziehst musst du die zugehörige Ausländerbehörde vom Ort A über deinen Umzug nach B informieren und dann werden normalerweise die Anträge von A nach B verlegt, sondern in B eine andere Stelle zuständig ist (das übernimmt aber die Ausländerbehörde/Einbürgerungsbehörde).

Wichtig : Man landet dabei wieder am ENDE der Schlage. Also wenn man schon 12 Monate gewartet hat, fängt man zeitlich wieder von vorne an und muss eventuell nochmal so lange warten.