Sprit für Dienstwagen im Krankheitsfall?
Mein Mann und ich sind ganz neu auf dem Gebiet und verstehen nicht was der Arbeitgeber bzw das Steuerbüro da macht und ob das so passt.
Mein Mann hat einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Spritkosten für Privatfahrten werden auch übernommen.
Jetzt war mein Mann letzten Monat einmal krank. Auf seiner Entgeltabrechnung war der Anteil für Privatfahrten höher. Und die Spritkosten wurden denke ich versteuert. Was den Monat davor nicht so war.
Auf Nachfrage hieß es dass bei Krankheit der Anteil der Privatfahrten erhöht wird und er im Schnitt weniger Geld bekommt als wenn er nicht krank ist. Weil irgendwie nur Privatfahrten an Arbeitstagen gerechnet werden. Was aber dann auch keinen Sinn macht bezüglich Samstag und Sonntag.
Gut in dem Fall musste er weiter weg zum Arzt fahren. Aber das weiß der Arbeitgeber ja nicht unbedingt. Und im Normalfall bewegt er den Dienstwagen gar nicht wenn er krank ist. Also wird ja sogar weniger Sprit verbraucht.
Mein Mann bekommt auch bald eine Tankkarte, die war nur noch nicht da, da der Wagen ganz neu ist. Somit tauchen die Spritkosten dann doch sowieso nicht mehr auf der Entgeltabrechnung auf oder wie ist das dann?
Wir haben echt null Plan. Vielleicht gibt es ja jemand der uns das erklären kann.
Kurzer Nachtrag
Habe es mir nochmal angeschaut. Oben wurden Privatfahrten und Fahrten zum Arbeitgeber sagen wir mal Beispielhaft 100€ angegeben, dann versteuert und danach wieder 100€ abgezogen
3 Antworten
Die 100 € sind sogenannter geldwerter Vorteil.
Das ist bei Fahrtenbuch I.d.R. nur ein Pauschbetrag (hier 100€) und die Endabrechnung anhand des Fahrtenbuchs nach dem Jahresende durchgeführt.
Ihr solltet mit einem Steuerberater sprechen.
Der private Anteil ist nur höher im Verhältnis zu den betrieblichen Fahrten. Allerdings verstehe ich diese Regelung auch nicht. Auf seiner Abrechnung müssten eigentlich die 1% und 3 ‰ angegeben sein und die Erstattung der Spritkosten. Seltsam
Warum sich der Betrag ändern sollte, verstehe ich auch nicht
Bei 1% Regelung kann sich nichts ändern und bei Fahrtenbuch ist es I.d.R. ein Abschlag, um die Endabrechnung klein zu halten. Dass sich dieser Betrag bei Krankheit ändert, ist für mich auch ungewöhnlich.