Spitzensteuersatz / Reichensteuersatz? Geht es noch höher?

2 Antworten

Ab einen Einkommen von 66.761 Euro zahlt man den Spitzensteuersatz von 42%.
Ab 277.826 trifft der Reichensteuersatz ein und es werden ganze 45%

Das betrifft das "zu versteuernde Einkommmen". Grob gesagt ergibt sich das durch Zusammenrechnung all deiner Einkünfte, abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Meine Frage - geht es noch höher als das, wenn man Einzelunternehmer ist?
Ist in diesem maximal Wert wirklich alles berechnet? Sprich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc

Diese Steuersätze betreffen nur die Einkommensteuer. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind wieder separat davon.

Umsatzsteuer fällt auf deine Umsätze (Betriebseinnahmen) an und beträgt, je nachdem 19%/7% hiervon. Gleichzeitig kannst du dir (unter gewissen Voraussetzungen) aus Einkäufen oder aus bezogenen Leistungen von anderen Unternehmern die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder zurückerstatten lassen (Gilt alles nur, wenn man kein Kleinunternehmer ist, bei dem sowieso keine Umsatzsteuer erhoben wird).

Gewerbesteuer ist jetzt kein fixer Prozentsatz, den man hier nennen kann, weil es u.a. auch vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängig ist. Allerdings kann sie beim Einzelunternehmer wieder auf die Einkommensteuer angerechnet werden, sodass die hier keine Auswirkung hat.

Angenommen du bist in dem Bereich des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer unterwegs, dann kann die "Gesamtsteuerbelastung", wenn man noch die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer (soweit nicht anrechenbar) ggf. drauftut, natürlich noch höher liegen als bei nur 42%.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

bridgekid 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 23:21
Allerdings kann sie beim Einzelunternehmer wieder auf die Einkommensteuer angerechnet werden, sodass die hier keine Auswirkung hat.

Bin neu zu der ganzen Sache, wie meinst du das?

Und was zählt zu Betriebseinnahmen? Digitale Verkäufe auch? Nochmal 19% auf 42-45% zu zahlen ist ja brutal...

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bridgekid 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 23:25
@bridgekid

B̶i̶n̶ ̶n̶e̶u̶ ̶z̶u̶ ̶d̶e̶r̶ ̶g̶a̶n̶z̶e̶n̶ ̶S̶a̶c̶h̶e̶,̶ ̶w̶i̶e̶ ̶m̶e̶i̶n̶s̶t̶ ̶d̶u̶ ̶d̶a̶s̶? "kann" - ist das immer so , dass das auf die Einkommensteuer angerechnet wird, oder gibt es Ausnahmefälle?

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Giota210  19.06.2024, 23:47
@bridgekid

Nachdem deine Einkommensteuererklärung bearbeitet wurde, wird ein Steuerbescheid erstellt, wo auch eine tarifliche Einkommensteuer berechnet wird.

Die Gewerbesteuer (sofern eine anfällt, die du zahlen musst) wird dann mit dieser tariflichen Einkommensteuer verrechnet, sodass sich dadurch die Einkommensteuerschuld mindert.

Der Höchstbetrag, der angerechnet werden kann, ist die gezahlte Gewerbesteuer (Ich belasse es mal der Einfachheit halber bei dieser Aussage). Um einen Steuerberater wirst du mit einem Einzelunternehmen nict drumherum kommen bzw. es ist empfehlenswert einen zu suchen.

ist das immer so , dass das auf die Einkommensteuer angerechnet wird, oder gibt es Ausnahmefälle?

Bei natürlichen Personen ist es immer so.

Und was zählt zu Betriebseinnahmen? Digitale Verkäufe auch?

Ja. Alle Einnahmen, die du aus deiner betrieblichen Tätigkeit hast.

Nochmal 19% auf 42-45% zu zahlen ist ja brutal...

Du zahlst nicht "nochmal 19% auf 42-45%". Die 42-45% sind die Steuersätze aus der Einkommensteuer (In dem hohen Bereich muss man aber auch erstmal kommen).

Die Einkommensteuer bemisst sich am zu versteuernden Einkommen, welches all deine Einkünfte (Beim Betrieb den Gewinn = Betiebseinnahmen - Betriebsausgaben; Bei Lohneinkünften: Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten,....) beinhaltet und davon werden, grob gesagt, nochmal Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

PS: Auf zu versteuerndes Einkommen bis zum grundfreibetrag (11.604 €) fällt keine Einkommensteuer ab. Ab darüber fängt der Steuersatz erstmal mit 14% an (also nicht alle kommen auf 42-45%...)

Und die 19% sind die Umsatzsteuer, die eventuell (sofern du kein Kleinunternehmer bist) auf deine Umsätze anfällt.

Man muss auch sagen: Wer entsprechend viel verdient, wird auch höher besteuert.

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Es könnte für Christen noch die Kirchensteuer obendrauf kommen.