Spende steuerlich absetzbar, wenn durch Staatsanwalt "erzwungen"?
Kurzum:
Person X wird angezeigt. Person X wird vom Staatsanwalt angeboten, 800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, um so einer Prozesseröffnung zu entgehen.
X spendet die Summe, das Thema ist vom Tisch.
Frage: Können solche Spenden von der Steuer abgesetzt werden?
3 Antworten
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Ich glaube eher nicht, denn es ist keine Spende, sondern eine Zahlung mit Auflage !
Darum wirst Du wohl eher keine Spendenquittung dafür bekommen.
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Wenn du eine offizielle Spendenbescheinigung dafür bekommst, dann schon.
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ich denke es geht bis 300 euro